Zu viel Schatten für die Nachbarn?

von Redaktion

Gemeinderat Taufkirchen Abstandsflächen der Aufforstung müssen geklärt werden

Taufkirchen – Dem Gemeinderat lag in seiner jüngsten Sitzung ein Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis in Rückl vor.

Die Fläche soll als ökologische Vorrangfläche errichtet werden. Nach einer kurzen Beratung durch den Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, dass eine Beschattung der Nachbargrundstücke im Rahmen der Aufforstung thematisiert werden müsse. Eine Aufforstung mit dem üblichen Abstand von vier Metern wirke sich sehr negativ auf die Bewirtschaftungsmöglichkeiten der angrenzenden Grundstücke aus. Ein wünschenswerter Abstand liegt zwischen 15 und 20 Metern.

Da die Fläche als ökologische Vorrangfläche errichtet werden soll, könnte in einer solchen Abstandsfläche eine ebenso ökologisch wertvolle Bepflanzung mit Sträuchern oder einer Obststreuwiese stattfinden. Eine solche lasse keine Beschattung der Nachbarsgrundstücke befürchten. Vor einer Entscheidung soll dies nun noch geklärt werden.fim

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