Waldkraiburg – Die Insolvenz von Thomas Cook hat auch Marlies Selinger getroffen. Es hätten ein paar entspannte Tage auf Ibiza werden sollen. Doch stattdessen ging es für die Waldkraiburgerin und ihre Freundin um die Kosten für Hotel und Flug und um viel Zeit in der Warteschleife.
Als Marlies Selinger und ihre Freundin Montagnacht vergangener Woche in das Hotelzimmer zurückkommen, liegt ein Brief am Boden, durchgeschoben unter der Tür. Darin ist deutlich geschildert, dass das Hotel bislang kein Geld für das Zimmer bekommen habe und durch die Pleite wohl auch nicht bekommen werde.
Kein Ansprechpartner, überlastete Hotlines
Deshalb sollten die beiden Urlauberinnen für das Zimmer bezahlen, ansonsten würde es anderweitig vergeben werden oder sie suchten sich gleich ein anderes Quartier. „Wir wollten möglichst wenig Stress. Der Umzug in ein anderes Hotel war keine Option, da hätten wir ja auch bezahlen müssen. Und dass wir am Ende vielleicht auf der Straße stehen, wollten wir nicht“, erzählt Marlies Selinger nach ihrer Rückkehr. Also zahlen sie für das Hotel – ein zweites Mal. 120 Euro pro Nacht sind pro Person fällig.
Als sie und ihre Freundin nur wenige Tage zuvor das Flugzeug Richtung Ibiza bestiegen haben, hatte Thomas Cook bereits Insolvenz angemeldet, die deutsche Tochter allerdings noch nicht. Deshalb klappte die Anreise auch reibungslos. Hotel und Flug hatten sie über Air Marin gebucht – ausnahmsweise über ein Internetportal. „Normalerweise buche ich immer über ein Reisebüro, nur dieses Mal nicht“, sagt sie. Deshalb hatten sie auch keinen direkten Ansprechpartner, der ihnen helfen konnte. Die Hotlines von Air Marin und Thomas Cook waren völlig überlastet, zu hören gab es nur automatische Ansagen. Einen Reiseleiter vor Ort gibt es nicht, nur über die Berichterstattung im Internet erfahren sie, was los ist. „Wir haben viel Zeit damit verbracht, etwas zu erfahren. Die kriegt man nicht zurück.“
Irgendwann haben sie Glück bei der Hotline von Eurowings, die die Flüge durchführt. „Unsere Namen standen auf der Passagierliste für den Rückflug. Aber ob wir tatsächlich mitfliegen können oder ob wir auch für den Flug ein zweites Mal zahlen müssen, das konnte man uns nicht sagen.“ Bis zum Abflug hingen sie in der Schwebe. Um so größer die Erleichterung, als sie in den Flieger steigen können – der Rückflug war im Voraus bezahlt worden im Gegensatz zum Hotel.
Was viele Urlauber bislang nicht wussten: „Reiseveranstalter zahlen erst nach Abreise der Urlauber“, erzählt Marlies Selinger. Auch für sie war das neu. Im Hotel hat man ihnen versichert, dass die beiden ihr Geld wieder bekommen würden, falls der Reiseveranstalter doch noch für die Kosten aufkomme. Doch sie bleibt skeptisch: „Wir rechnen damit, dass wir kein Geld mehr zurückbekommen.“
Weil sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben sie auch einen Sicherungsschein bekommen. Doch der greift im Fall einer Pleite des Veranstalters nur bis zu einer Obergrenze von 110 Millionen Euro. Der Versicherer von Thomas Cook geht davon aus, dass diese Summe für die Haftungsschäden nicht ausreichen wird. Mit Konsequenzen für Urlauber: Sie würden in seinem solchen Fall nur anteilig Schadensersatz bekommen. Ob und wie viel Geld die beiden Freundinnen rückerstattet bekommen, werden sie wohl erst in einigen Wochen wissen.
Trotz des Stresses und der doppelten Kosten: Marlies Selinger und ihre Freundin waren zumindest im Urlaub: „Wir freuen uns, dass wir Sonne, Meer und Strand hatten. Andere können jetzt nicht in Urlaub fahren.“