Stadt: Das Haus muss weg

von Redaktion

Eigentümer weigert sich beharrlich, Auflage zu erfüllen

Waldkraiburg – Der Streit um den Abriss eines ehemaligen Wohnhauses in der Nähe des Waldkraiburger Ortsteils Niederndorf ist nun schon im achten Jahr. Der Eigentümer weigert sich beharrlich, eine Auflage aus dem Jahr 2010 umzusetzen.

Jetzt hat der Bauausschuss die Position der Stadt bekräftigt. Das Haus muss weg. Und weil die Androhung eines Zwangsgeldes mittlerweile verjährt ist, wird ein neues Zwangsgeld in Höhe von 10000 Euro angedroht. So hat es das Gremium einstimmig beschlossen.

Zwangsgeld-Drohung

bereits verjährt

Wie Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung, ausführte, hat die Stadt im Sommer 2010 die Baugenehmigung für ein neues Wohnhaus erteilt, das ein altes, tiefer gelegenes und hochwassergefährdetes Gebäude ersetzen sollte. Weil es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt und das Bauvorhaben nicht privilegiert ist, hat die Stadt den Abriss bis spätestens ein Jahr nach der Bezugsfertigkeit des Neubaus zur Auflage gemacht. Durch eine notarielle Grunddienstbarkeit habe sich der Bauherr auch zum Abbruch verpflichtet, so Schwunck.

Seit November 2011 wird das neue Wohnhaus genutzt. Und seitdem weigert sich der Bauherr, das alte Gebäude, das noch einige Jahre bewohnt war, abzureißen. Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Eigentümer der Auflage nicht nachgekommen. Die letzte Frist für den Abriss ist laut Schwunck im August abgelaufen. Ein Zwangsgeld sei zwar angedroht, aber nie vom Bauherrn verlangt worden.

Der gibt sich auf Anfrage unbeeindruckt. Er werde der Aufforderung auch künftig nicht Folge leisten, sagt er. „Das Haus kann man nicht einfach wegreißen.“ Denn, so seine Befürchtung, das könnte dazu führen, dass der Hang ins Rutschen kommt, und damit auch die am Grundstück vorbeiführende Gemeindestraße. „Die müsste gestützt und befestigt werden.“ Auch das Angebot der Stadt, eine Stützwand stehen zu lassen, ändert an seiner Einschätzung nichts. „Das Risiko ist zu hoch. Die alte Mauer wird die Stützfunktion nicht erfüllen.“ Er wolle das Haus auch abbrechen. Doch so lange nicht geklärt sei, wer die Kosten für das Abstützen der Straße übernimmt, „reiß ich nichts ab. Wir zahlen das nicht.“

Eine Kostenübernahme für den Abbruch schließt aber auch die Stadt aus. Die rechtliche Ausgangslage sei klar. Ein Härtefall liege hier nicht vor. Zudem sei man dem Bauherrn schon beim Ersatzbau entgegen gekommen. Der sei „deutlich größer“, so Carsten Schwunck.

„Der Bescheid muss natürlich umgesetzt werden. Das steht außer Frage“, betonte Stadtrat Andreas Knoll (SPD), der allerdings wissen wollte, warum dies nicht bisher schon geschehen sei. Schwunck konnte diese Frage nicht beantworten. „Ich weiß es nicht. Wir arbeiten hier eine Altlast ab.“

Warum der Bauherr nicht zu seiner Verpflichtung aus dem Notarvertrag steht? Die Problematik mit der Straße war ja schon 2010 bekannt. „Damals hatten wir andere Sorgen. Wir mussten bauen, wollten raus aus der Hochwasserzone. Um die Straße hat sich niemand gekümmert. Wir nicht, die Stadt nicht.“ Und zur Androhung eines Zwangsgeld sagt er: „Die sollen mit uns reden und eine Lösung suchen.“ Er werde die Sache notfalls auch vor Gericht ausstreiten.

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