Waldkraiburg – Zu einer spektakulären und folgenschweren Auseinandersetzung ist es im Frühjahr dieses Jahres vor einem Club in Waldkraiburg gekommen: In der Nacht vom 2. auf den 3. März, nur wenige Tage vor seinem 28. Geburtstag, verletzte ein Gast einen Türsteher des Tanzlokals schwer, nachdem dieser ihn zuvor aus der Diskothek geworfen hatte.
Nun wurde der rumänischstämmige Täter vom Amtsgericht Mühldorf wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zudem muss der bisherige Paketfahrer, der zwischenzeitlich arbeitslos ist, Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro leisten.
Von Türstehern unsanft rausgeworfen
Der damals 27-Jährige war vom späteren Opfer, das wegen der schweren Verletzungen seinen Job im Club verlor, zunächst aus dem Lokal entfernt worden. „Er hat ständig Mädchen angesprochen, aber sie sind immer weggegangen!“, begründete Türsteher S. sein Einschreiten gegen den Gast. Mit seinen Kollegen habe er den späteren Täter mehrfach ermahnt, ehe sie ihn unsanft rauswarfen.
Ob es an den „mehreren Flaschen Bier und den zwei Flaschen Wodka“ lag, die der Täter nach eigener Aussage mit Freunden dort bereits konsumiert hatte, daran konnte er sich nicht mehr erinnern.
Der bei der Polizei später festgestellte Blutalkoholwert lag jedenfalls bei 1,53 Promille, nachdem ein Atem-Alkoholtest zuvor einen Wert von nur 0,93 geliefert hatte.
Allerdings erinnerte sich der Täter, dass er nach dem Rauswurf seinen Bruder angerufen hatte, welcher auch gekommen war, um ihn nach Hause zu bringen. Daheim vermisste der betrunkene Mann seine Brille, weswegen er gut zehn Minuten zu Fuß zurück zum Club lief, um die Sehhilfe dort zu suchen.
Als er wieder auf den Türsteher traf, attackierte er diesen zunächst mit Pfefferspray, das er angeblich „zur Sicherheit“ immer bei sich führe. „Er kam von hinten und hat mir aus nächster Nähe direkt ins Gesicht gesprüht. Ich konnte nicht mehr atmen!“, klagte der Gepeinigte.
Damit aber nicht genug. der Täter zog auch noch einen Elektroschocker und versetzte seinem Kontrahenten noch mindestens drei Elektroschocks in den linken Brustbereich, unterhalb der Schulter. Dabei entzündete sich das Pfefferspray, das der Täter immer noch auf den Türsteher richtete. Die Haare des Opfers verbrannten. S. erlitt schwere Verbrennungen im Kopfbereich.
Unklar ist, ob sich das Opfer die Schulter bereits durch die Elektroschocks, oder erst durch den darauffolgenden Sturz ausgekugelt hat. Fest steht, dass das Gelenk in den folgenden Tagen und Wochen noch zweimal von alleine nachgab, sodass S. schließlich operiert werden musste, um die Schulter wieder dauerhaft zu fixieren.
Weil der Alkohol wegen des langen Fußmarschs nicht mehr als strafmildernd gelten könne, forderte Staatsanwältin Hiebl ein Jahr und zehn Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollte der Angeklagte 100 Sozialstunden leisten.
Bisher noch nicht straffällig geworden
In seiner Urteilsfindung hielt Richter Christoph Warga dem Angeklagten aber zugute, dass er sich bisher noch nie etwas zuschulden kommen habe lassen und dass er über seinen Anwalt schon früh einen Täter-Opfer-Ausgleich gesucht habe. Daher lautete das Urteil nur ein Jahr und drei Monate Gefängnisstrafe, die mit einer zweijährigen Bewährungszeit verbunden sind. Außerdem bestellte Dr. Warga explizit einen Bewährungshelfer, nicht zuletzt, um die Integration des erst seit 2014 in Deutschland lebenden Rumänen zu fördern.