Fundamentefür einen Zaun

von Redaktion

Kraiburg – Weil sein Anwesen in einem archäologisch wertvollen Bereich liegt, braucht ein Bauherr aus Kraiburg eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz für den Bau von fünf Fundamenten für einen Sichtschutzzaun. Der Gemeinderat befürwortete dieses Vorhaben einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Dabei geht es nur um den Bau der Fundamente. Weil es in dem Gebiet um den Schießstätteweg keinen Bebauungsplan gibt, hat der Bauherr bei der Gestaltung des Zaunes freie Hand. Einfriedungen bis zwei Meter seien in diesem Zusammenhang möglich, hieß es dazu in der Sitzung. hi

Artikel 3 von 11