Waldkraiburg – Am Abend des 31. Oktober ziehen viele Kinder in Gruppen von Haus zu Haus, um süße Geschenke zu sammeln. Doch die Feiern rund um Halloween nehmen Jugendliche und Heranwachsende gerne auch als Anlass, um alkoholisiert durch die Straßen zu ziehen und über die Stränge zu schlagen. Dann kann aus dem harmlosen Treiben schnell ein Fall für die Polizei werden, wie Erster Polizeihauptkommissar Georg Deibl, der Leiter der Polizeiinspektion Waldkraiburg, im Interview sagt.
Kommt der Waldkraiburger Polizei an Halloween das Grauen, weil es in dieser Nacht so fürchterlich zugeht?
An Halloween ist mehr los, als man meint. Das stimmt. Aber es ist nicht Faschingsdienstag.
Was ist denn los in dieser Nacht in der Stadt?
Ich habe mir mal die letzten vier Jahre, so lange bin ich hier Inspektionsleiter, näher angeschaut. Das fängt an mit Ruhestörungen durch laute Feiern und alkoholisierte ältere Jugendliche und geht weiter mit Jugendgruppen, die durch die Siedlungen ziehen und wild an die Fenster klopfen. Auch bei älteren Leuten, die Halloween nicht kennen und sich fürchten. Einige Jugendliche werfen mit Silvesterböllern herum. Andere Personen verunreinigen Hauswände, Briefkästen, Türen oder schlagen gar Fenster ein.
An Halloween lautet die Devise „Süßes oder Saures“. Wer nichts gibt, dem wird womöglich ein Streich gespielt. Wo hört der Spaß denn auf und wo beginnt die Straftat?
Das kann schneller gehen, als viele denken. Denn auch wenn man es nicht böse meint, wer einen Sachschaden verursacht, macht sich strafbar. Das kann schon der Fall sein, wenn man einen Briefkasten mit Eddingstiften beschmiert oder einer anderen Substanz, die nicht mehr abgeht. Auch wer nur bei einer solchen abendlichen Halloween-Tour dabei ist, und persönlich gar nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden.
Was waren in den vergangenen Jahren die schwersten Delikte?
Im vergangenen Jahr musste zweimal die Feuerwehr ausrücken, weil Papiertonnen in Brand gesteckt wurden. Die Verursacher hätten wir gerne erwischt. Im Jahr zuvor mussten zwei Verkehrsteilnehmer ihre Führerscheine abgeben, weil sie zuviel getrunken hatten. Ein ander mal hat ein Betrunkener einen Zaun niedergetreten und dabei Sachschaden in Höhe von 500 Euro verursacht.
Auch vor Horrorclowns wurde vor einigen Jahren gewarnt.
Sogenannte Horrorclowns, die mit Gruselmasken unterwegs sind, um Leute in Panik zu versetzen, hatten wir bei uns an Halloween zum Glück noch nicht. Maskieren allein ist noch keine Straftat, aber diese Leute treten sehr aggressiv auf und werden handgreiflich und packen andere an. Das ist Körperverletzung.
Wie sollen sich denn die Bürgerinnen und Bürger verhalten, die an Halloween Straftaten oder Ordnungsstörungen mitbekommen?
Wer Zeuge von solchen Vorfällen wird, sollte sofort die Polizei verständigen. Ich kann es nur immer wieder sagen: Scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen!
Gibt‘s denn auch eine nette Halloween-Geschichte aus der Polizeichronik?
Ein schöner Fall hat sich 2016 ereignet. Ein Brüderpaar, 16 und 19 Jahre alt, ist mit Moped und Mofa gegen 22 Uhr nach Waldkraiburg gefahren. Und als sie einen versteckten Parkplatz gefunden hatten, fingen sie an, sich mit Kürbismasken zu verkleiden und ihre Fahrzeuge für eine Tour durch die nächtliche Stadt schaurig zu verzieren . Fast waren sie fertig, da öffnete sich direkt neben ihnen das Rolltor der Polizeiinspektion und ein Streifenwagen erschien neben den Burschen. Die Beiden waren richtig froh, dass sie nach einer Belehrung durch die Beamten in Sachen Verkehrssicherheit wieder heimfahren durften, und die Polizei daheim keine Meldung gemacht hat.
INterview: Hans Grundner