Neue Rechtslage bei Ausbaubeiträgen: Fünf Straßen betroffen

Auch der Ausbau und die Neugestaltung der Kirchenstraße im Zuge der Errichtung der Ärztehäuser durch die Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Waldkraiburg ist von der neuen Rechtslage in Sachen Straßenausbaubeiträge betroffen. Die Stadt will für entgangene Beiträge eine Erstattung vom Freistaat beantragen. Foto  Grundner

Auch der Ausbau und die Neugestaltung der Kirchenstraße im Zuge der Errichtung der Ärztehäuser durch die Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Waldkraiburg ist von der neuen Rechtslage in Sachen Straßenausbaubeiträge betroffen. Die Stadt will für entgangene Beiträge eine Erstattung vom Freistaat beantragen. Foto Grundner

Stadt Waldkraiburg will Erstattung für entgangene Straßenausbaubeiträge beim Freistaat Bayern beantragen

Waldkraiburg – Seit 1. Januar 2018 dürfen Städte und Gemeinden keine Straßenausbaubeiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen von den Anliegern erheben. Künftige Einnahmeausfälle will der Freistaat Bayern durch eine zweckgebundene Straßenausbaupauschale kompensieren. Für berei

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Freitag, 24. April 2026

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