Elf Jahre Freiheitsstrafe

von Redaktion

Angeklagter verletzt Frauen mit Messer – Strafmaß über Antrag des Staatsanwalts

Traunstein/Waldkraiburg – Im Cuttermesser-Prozess verhängte das Schwurgericht Traunstein gestern gegen einen 13-fach vorbestraften 38-jährigen Thüringer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen „schwerer Körperverletzung“ und „gefährlicher Körperverletzung“. Er hatte am 30. Dezember 2018 seine 44-jährige Freundin und deren 24 Jahre alte Untermieterin in Waldkraiburg schwerst verletzt. Mit dem Strafmaß ging die Kammer über den Antrag von Staatsanwalt Markus Andrä hinaus, der auf neun Jahre Haft plädiert hatte.

Der 44-Jährigen wurden vor etwa einem Jahr die extreme Eifersucht des 38-Jährigen, sein Misstrauen, die Alkoholprobleme und die Gewalttätigkeit unter Einfluss von Alkohol zu viel. Sie verwies ihn aus der Wohnung. Daraufhin zog ein junges Paar in den ersten Stock der Wohnung. Der Angeklagte verdächtigte den Mann, der neue Freund der 44-Jährigen zu sein. Als er einige Tage später zu der Wohnung zurückkehrte, hatte er ein relativ großes Teppichmesser dabei und viel Alkohol getrunken. Mit mehr als drei Promille im Blut entdeckte er den vermeintlichen Widersacher von der Straße aus durch ein Badfenster in der Wohnung.

Tiefe Schnitte im
Gesicht und an den
Armen

Der 38-Jährige geriet „erst recht in Wut“, wie der Vorsitzende Richter im Urteil unterstrich, und klingelte. Als die 44-Jährige öffnete, attackierte er sie mit einem Cuttermesser. Die Frau erlitt bei insgesamt neun tiefen Schnitten von oben nach unten schwerste Verletzungen im Gesicht und an den Armen. Auf ihre Schreie hin kam die 24-jährige Untermieterin vom oberen Stock herunter. Der Täter erwischte sie im Vorbeilaufen und fügte ihr vier massive Schnitte zu. Beiden Frauen gelang schwer verletzt und stark blutend die Flucht. Polizisten leisteten lebensrettende Erste Hilfe. Zwei Stunden später stellte sich der Täter.

Staatsanwalt Markus Andrä hatte am Donnerstag neun Jahre Haft gefordert. Dabei verneinte er einen Tötungsvorsatz gegenüber beiden Opfern – wegen strafbefreiender Rücktritte. Der 38-Jährige habe seine Ex-Freundin durch die Schnitte ins Gesicht „für’s Leben zeichnen wollen. Leider ist ihm das auch gelungen“.

Bei den Messerangriffen gegen beide Frauen habe er deren Tod in Kauf genommen. Es sei ihm egal gewesen, ob sie den Angriff überleben oder nicht. Andrä ging von einer „vorübergehend verminderten Schuldfähigkeit“ des Täters aus. Erfüllt seien an der 44-Jährigen eine „absichtliche schwere Körperverletzung“ und eine „gefährliche Körperverletzung“, an der jüngeren Frau eine „gefährliche Körperverletzung“ in zwei Varianten. Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten das Geständnis und eine Entschuldigung aus der Haft heraus zugute.

Dem stehe die Vorgehensweise entgegen: „Mit den massiven Körperverletzungen an der Freundin wollte er seine exzessiven Besitzansprüche durchsetzen.“ Strafschärfend seien die Folgen der Taten für die Geschädigten: „Die 44-Jährige wird ein Leben daran leiden. Die 24-Jährige war ein Zufallsopfer.“ Der Staatsanwalt verwies auf die 13 Vorstrafen, davon sieben wegen Gewaltdelikten. Die Eifersucht des 38-Jährigen sei „völlig grundlos“ gewesen. Über die Freiheitsstrafe hinaus beantragte Andrä, Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten anzuordnen.

Hochgefährliche
Vorgehensweise

Die Nebenklagevertreter, Inge Bazelt aus Altötting und Axel Reiter aus Mühldorf, widersprachen dem Staatsanwalt in zwei Punkten. Der Angeklagte sei auch wegen „versuchten Totschlags“ zu verurteilen. Die Opferanwälte verneinten einen strafbefreienden Rücktritt von einem Tötungsdelikt. Verwirklicht sei ein „beendeter Versuch“. Außerdem traten sie gegen eine Strafrahmenverschiebung wegen der Alkoholisierung des Täters ein. Konkrete Strafanträge stellten sie nicht.

Der Verteidiger, Jörg Zürner aus Mühldorf, gelangte zu anderen rechtlichen Wertungen und geringeren Einzelstrafen. „Es gibt erhebliche Unschärfen zum Ablauf des Geschehens.“ Der 38-Jährige habe in seinem Leben durch mehrere Partnerinnen Zurücksetzungen erlebt. Unter weiteren Punkten meinte der Verteidiger: „Wenn mein Mandant die Frauen hätte töten wollen, hätte er sie töten können.“ Die Tat an der 24-Jährigen solle als „fahrlässige Körperverletzung“, die an der 44-Jährigen als „absichtliche schwere Körperverletzung“ mit einer Gesamtstrafe von sechs Jahren geahndet werden. Sicherungsverwahrung lehnte Jörg Zürner ab. Im „letzten Wort“ hob der Angeklagte heraus, er würde sein Handeln gerne rückgängig machen.

Im Urteil beleuchtete der Vorsitzende die Gefährlichkeit der Schnitte, die tödliche Folgen hätten haben können. Der Angeklagte sei jedoch bei der 44-Jährigen von einem Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten. Die 24-Jährige könne ihre Hand nicht selbstständig heben, werde ein Leben lang körperlich und seelisch beeinträchtigt sein. Die Kammer sei überzeugt, der Angeklagte sei mit dem Messer bewusst auf beide Frauen zugegangen. „Versehentliche Schnitte“ bei der 24-Jährigen schließe das Gericht aus, fuhr Erich Fuchs fort.

Durch den Alkohol und seine Persönlichkeitszüge sei die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert gewesen. „Ein Geständnis ist immer etwas wert“, würdigte der Vorsitzende Richter. Dem stünden die hochgefährliche Vorgehensweise und die extremen Folgen entgegen. Für eine Sicherungsverwahrung lägen die Voraussetzungen vor. Letztlich aber habe das Gericht davon abgesehen – mit Blick auf eine mögliche Sozialtherapie im Gefängnis.

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