„Einfach dumm im Kopf“

von Redaktion

Drei junge Männer wegen Diebstahls eines Rads und Sachbeschädigung vor Gericht

Waldkraiburg – Sie hatten in Waldkraiburg ein versperrt abgestelltes Fahrrad gestohlen, waren damit herumgefahren und hatten das Rad danach noch stark beschädigt. Nun standen drei junge Männer vor dem Jugendschöffengericht Mühldorf, angeklagt eines besonders schweren Falles des Diebstahls und Sachbeschädigung. Bei einem der drei kam noch Hausfriedensbruch dazu, weil er auf seinem Weg das Gelände einer Schule überquert hatte, in der er Hausverbot hat.

17, 18 und 20 Jahre alt waren die Angeklagten aus den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim. Nach Ausführung von Vorsitzendem Richter Dr. Christoph Warga hatte das gestohlene Rad einen Wert von 370 Euro, der Schaden wurde auf etwa 200 Euro beziffert. Gleich zu Beginn der Verhandlung zeigten sich die jungen Männer geständig. Der 17-Jährige gestand ein, die treibende Kraft bei dem Diebstahl gewesen zu sein, während seine beiden Kumpane auf Nachfrage von Staatsanwältin Helena Speicher jeweils sagten, alle drei hätten die Idee dazu gehabt. Rechtsanwalt Olav Mitter, der den 17-Jährigen vertrat, wandte ein, die Idee sei wohl im gemeinsamen Gespräch gekommen.

Sie wollten herumfahren und dann das Rad wieder hinstellen, sagte der 17-Jährige. Warum sie es dann anschließend noch beschädigt hätten, indem sie es auf den Boden schleuderten, wollte der Richter wissen. „Weiß nicht, ist einfach so passiert“, lautete die Antwort. Man habe etwas getrunken gehabt.

„Einfach dumm im Kopf“ – damit erklärte der 20-Jährige den Grund für den Diebstahl. Nach Aussage des Richters hatte er sich bereit erklärt, den Schaden von etwa 200 Euro zu begleichen. Er selbst habe an dem Tag keinen Alkohol getrunken, sagte der Angeklagte.

Für den dritten Angeklagten ergriff dessen Rechtsanwalt Martin Lämmlein das Wort. Die jungen Leute hätten an dem Abend zusammen etwa zwei Flaschen Wodka mit Orangensaft getrunken. Da das Rad seit mehreren Tagen und Nächten an der gleichen Stelle stand, seien sie davon ausgegangen, der Besitzer habe kein Interesse mehr daran.

Alle legen
ein Geständnis ab

Nach den Geständnissen verzichtete das Gericht auf eine weitere Zeugenbefragung. Beim Blick auf die Vorgeschichten der drei Angeklagten kam bei dem 17-Jährigen eine Vorstrafe wegen diverser Delikte zur Sprache. Die damit verbundene Bewährung sei mittlerweile aufgehoben worden, da sich der junge Mann an keine Auflagen gehalten habe, so Richter Dr. Warga.

Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe betrachtete die familiären und schulischen beziehungsweise beruflichen Verhältnisse der drei Angeklagten. Dem 17-Jährigen attestierte er eine pessimistische Sozialprognose und empfahl die „Nachreifung“ in einer Jugendvollzugsanstalt. Beim 20-Jährigen sah er erhebliche Entwicklungsverzögerungen und hielt deshalb auch bei ihm die Anwendung des Jugendstrafrechts für angemessen. Für den 18-Jährigen sah er die Verpflichtung zur Suchtberatung und zu gemeinnütziger Arbeit angebracht.

Staatsanwältin Helena Speicher hielt allen drei Angeklagten ihr Geständnis zugute. Zulasten des 17-Jährigen führte sie an, dass er unter Bewährung stand sowie dessen hohe Rückfallgeschwindigkeit. Außerdem sei er als Initiator der Tat zu sehen. Sie forderte für ihn eine Einheitsjugendstrafe – darin ist die gegen ihn bereits einmal ausgesprochene Strafe mitenthalten – von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung.

Für den 20-Jährigen hielt sie eine Strafe von 70 Sozialstunden und die Teilnahme am Projekt „fordern und fördern“ für angemessen, beim 18-Jährigen ebenfalls 70 Sozialstunden sowie drei Termine bei der Suchtberatung. Außerdem sollten ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da er als einziger der drei einer Beschäftigung nachgehe.

Die Rechtsanwälte betonten den hohen Wert der Geständnisse. Olav Mitter hielt für den 17-Jährigen eine Einheitsjugendstrafe von zehn Monaten für ausreichend. Andreas Wastlhuber plädierte für den 20-Jährigen für eine „spürbare Arbeitsauflage“ und Martin Lämmlein folgte dem Antrag der Staatsanwältin mit der Einschränkung, von einer Kostenauflage abzusehen. Warga verurteilte alle Angeklagten nach Jugendstrafrecht: den 17-Jährigen zu einem Jahr ohne Bewährung, die beiden anderen zu jeweils 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Von einer Kostenauferlegung wurde abgesehen. Alle Beteiligten verzichteten nach dem Urteilsspruch auf Rechtsmittel.

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