Waldkraiburg –Die Beamten der Polizei Waldkraiburg gingen am Donnerstagnachmittag einem Hinweis nach, wonach Jugendliche vor der Mittelschule an der Dieselstraße Feuerwerkskörper zünden sollen. Beim Eintreffen stellten die Polizeibeamten abgebrannte Böllerreste fest.
Auf der Suche nach den Verursachern trafen die Beamten auf fünf Jugendliche aus dem Stadtgebiet im Alter zwischen 16 und 19 Jahren, wovon zwei davon illegale Böller mit sich führten. Die Böller waren ohne Kennzeichnung. Die betroffenen Jugendlichen wurden wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei: Silvesterfeuerwerk darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Eine Zuwiderhandlung ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
Die Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Geprüfte und zugelassene Böller sind an einem amtlichen Zulassungszeichen zu erkennen. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden zur Folge haben. Diese als „Polen-Böller“ bekannten Feuerwerkskörper sehen häufig wie in Deutschland legal erhältliche Feuerwerkskörper aus, sind allerdings ohne CE-Zeichen und Registrierungsnummer, an denen man legales Feuerwerk erkennen kann.