Waldkraiburg – Einige Einwände brachten Mitglieder des Bauausschusses gegen eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Breslauer Straße vor. Doch Carsten Schwunck, Leiter des Bauamtes, warnte das Gremium davor, die Anfrage abzulehnen. Denn baurechtlich habe die Stadt keine Handhabe. Eine Ablehnung, so seine Prognose, werde bei der Rechtsaufsicht keinen Bestand haben.
Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten, einer Tiefgarage und einem Doppelcarport will ein Investor auf dem Grundstück in der Breslauer Straße errichten. Das bestehende Gebäude soll beseitigt werden. Diese Siedlungsfläche, für die es keinen Bebauungsplan gibt, ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt. Insofern wirke ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten „auf den ersten Blick relativ massiv“, so Schwunck.
Doch die Zahl der Wohneinheiten sei kein Kriterium für die Beurteilung, inwieweit sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Dafür sind Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl sowie die Höhenverhältnisse maßgeblich. Und diese Werte passen. Der Hauptbaukörper hat eine Traufwandhöhe von sechs Metern, der Quergiebel eine Traufwandhöhe von 7,58 Meter. Díe Gebäude in der näheren Umgebung weisen Traufwandhöhen von bis zu 6,87 Meter auf. Laut städtischer Stellplatzsatzung sind zehn Stellplätze gefordert, elf sollen errichtet werden.
Alex Will (SPD) nannte das zweigeschossige Gebäude plus Dachgeschoss ein „gewaltiges Bauwerk“, das „furchtbar“ aussehe. Der geplanten Tiefgaragenabfahrt muss eine „wunderschöne Linde“ weichen. „Ich kette mich da an, wenn der gefällt werden soll“, scherzte Will.
Auch Margit Roller (CSU) sieht die Zufahrt zur Tiefgarage über den Gehweg kritisch. Die sei mit 3,50 Metern Breite zu eng. „Wenn Tiefgaragen-Plätze schlecht anzufahren sind, dann werden sie nicht angenommen.“ Roller sprach sich deshalb gegen eine Einzelgenehmigung aus. Sie schlug deshalb vor, einen Bebauungsplan über das gesamte Gebiet zu legen, es gebe dort viele gleichartige Grundstücke.
Der Bauamtsleiter räumte ein, dass die Rahmenbedingungen relativ eng seien, allerdings das Vorhaben auch hier die Vorgaben erfülle. Die Verwaltung wolle an diesem Punkt aber noch einmal in die Verhandlungen gehen. Doch er stellte auch klar: „Wir wollen und wir müssen nachverdichten.“ Nach seiner Einschätzung werde man über einen Bebauungsplan sogar mehr Baurecht schaffen als über Einzelgenehmigungen. Der Wert des Grundstücks dürfe nicht beschnitten werden.
Schwunck verwies auf einen ähnlichen Fall in Mühldorf und wurde noch deutlicher. Auch wenn alle dagegen stimmen, dürfe der Bürgermeister den Beschluss nicht vollziehen. Dieser müsse der Rechtsaufsicht vorgelegt werden. Da habe man „schlechte Papiere“.
Auch in Sachen Linde habe die Stadt keine Handhabe. „Wir haben keine Baumsatzung in Waldkraiburg, es handelt sich nicht um ein Baumdenkmal.“ Der Grundstückseigentümer könne den Baum also entfernen.
Christoph Vetter (UWG) regte sich über das „Rumgeeiere“ auf. „Das ist Privatgrund. In diesem Bereich sei so kunterbunt gebaut.“ Ausdrücklich lobte er den Antragsteller dafür, dass er auf einem so kleinen Grundstück eine Tiefgarage baue.
Eine Tiefgarage für sieben Fahrzeuge gebe es nicht oft, meinte auch Bürgermeister Robert Pötzsch (CSU). Da nehme ein Investor richtig Geld in die Hand. Die Einwände seien „nicht nachvollziehbar“.
Mit 5:4 Stimmen wurde die Voranfrage positiv beschieden. Rainer Zwislsperger (CSU) stimmte mit UWG und Bürgermeister, je zwei Ausschuss-Mitglieder der CSU und SPD dagegen.