Waldkraiburg – In über 1300 der 2056 bayerischen Städten und Gemeinden wurden die Bevölkerungszahlen nach dem Zensus von 2011 nach unten korrigiert. Zu den Städten, die besonders stark von einem Einwohnerrückgang betroffen waren, zählte auch Waldkraiburg. 2013 erhob die Stadt Klage gegen den Bescheid. Jetzt hat die Stadt einen Schlussstrich unter diese schier endlose Geschichte gezogen und die Klage zurückgenommen. Seit 2011 rechnet die Stadt mitzweiBevölkerungszahlen. Da ist einmal die amtliche Zensuszahl – sie beträgt 23459. Und zum anderen die Einwohnerzahl laut städtischem Melderegister – 25099 (jeweils Stand: 30. September 2019).
Zensus-Zahlen
sind maßgeblich
„Bis heute konnte uns niemand sagen, welche Personen wir streichen sollten“, sagte Stefan Süße (Bürgermeisterbüro, Zentrale Dienste) in der Stadtratssitzung. Das Einwohnermeldeamt ist immer von der Richtigkeit der eigenen Zahlen ausgegangen. Maßgeblich allerdings seit 2011 die Zensuszahl. Das machte Süße auf Anfrage von SPD-Sprecherin Susanne Engelmann im Stadtrat deutlich. Nicht nur bei den Schlüsselzuweisungen des Freistaats, die jetzt wieder im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen Thema waren, geht der Stadt da Geld verloren. Allerdings werden auch städtische Kostenbeteiligungen pro Kopf auf Zensusbasis ermittelt.
Der Wert, den das Landesamt für Statistik nach der Erhebung von 2011 mitteilte, lag um rund zehn Prozent – 2354 – unter der Zahl des städtischen Melderegisters. Das Ergebnis wurde zwar noch einmal korrigiert, doch es blieb bei einer Differenz von 1611 Einwohnern.
Die Stadt zog vors Verwaltungsgericht und schloss sich wenig später einer
bayerischen Musterklage an, die die Stadt Amberg stellvertretend für 54 Kommunen gegen den Freistaat anstrengte. Dieses Verfahren wurde ausgesetzt, weil gleichzeitig die Stadtstaaten Hamburg und Berlin beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollanträge gegen das Zensusgesetz 2011 eingereicht hatten. Diese hatten eine Ungleichbehandlung von Städten mit über und unter 10000 Einwohnern beklagt. Kleinere Kommunen fuhren mit der für sie angewandten Methode besser. Das bestätigte auch der Präsident des Statistischen Bundesamtes vor dem Verfassungsgericht, das allerdings im Herbst 2018 das Verfahren als verfassungsgemäß wertete und die Klagen abwies.
Städtetag empfiehlt:
Klage zurückziehen
In der Folge hat die Stadt Amberg die Musterklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshofnicht mehr fortgeführt. Der Bayerische Städtetag empfiehlt auch den Kommunen,ihre Klagen zurückzuziehen.
Das ist nun geschehen, mit einem einstimmigen
Votum des Stadtrates.
2021 steht der nächste Zensus an. Wie Stefan Süße ausführte, werden im neuen Zensusgesetz des Bundes die Konsequenzen aus den Erfahrungen von 2011 und dem Verfassungsgerichtsurteil gezogen: Bei der Haushaltsstichprobe zur Ermittlung der Einwohnerzahlen wird nicht mehr zwischen Kommunen über und unter 10000 Einwohnern unterscheiden.