Waldkraiburg – Schon einige Jahre liegt ein spektakulärer Diebstahl in einem Fahrradgeschäft in der Stadt zurück. Jetzt musste sich der Täter vor dem Schöffengericht mit Richter Florian Greifenstein verantworten und kommt um eine erneute Haftstrafe nicht umhin.
Eine Beute von rund 17000 Euro machte der heute 35-Jährige, dessen Schwester in Waldkraiburg lebt. Dazu ging er brachial vor: Laut Anklageschrift soll er am 21. August gegen 2 Uhr mit einem Gullydeckel die Schaufensterscheibe des Fahrradgeschäfts eingeschlagen und dann elf Mountainbikes gestohlen haben. Auch der Sachschaden war groß: eine eingeschlagene Fensterscheibe und sieben durch Glassplitter beschädigte Räder. Insgesamt etwa 5000 Euro.
Elf Mountainbikes
gestohlen
Nach dem Einbruch konnte die Polizei zwar DNA-Material sichern, einem Täter ließen sich die Spuren aber nicht zuordnen. Außerdem hatte sich der heute 35-Jährige nach der Tat in sein Heimatland Tschechien abgesetzt, wo er weitere Einbrüche beging. Auf diese Weise kam ihm auch die Polizei in Deutschland auf die Spur: Als er nach einem Einbruch in Tschechien verhaftet wird, lassen sich seine Fingerabdrücke mittels eines europaweiten Vergleichssystems dem Einbruch in Waldkraiburg zuordnen.
Dass er erst jetzt vor Gericht stand, hing auch damit zusammen, dass er eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen musste, bevor ein Auslieferungsverfahren gelang. Seit Oktober 2019 sitzt er in Untersuchungshaft, zunächst in der JVA Traunstein, später in Mühldorf.
Der Angeklagte, dem eine Dolmetscherin zur Seite stand, ließ von seinem Rechtsanwalt Dr. Herbert Buchner eine Erklärung vorlesen: Er gab zu, die Scheibe des Geschäfts zerstört und elf Fahrräder gestohlen zu haben. Mit einem Lieferwagen habe er sie abtransportiert – allein, wie er mitteilen ließ. Eine Tatsache, die Richter und Staatsanwalt bezweifelten, aber es gibt keine Beweise für weitere Täter. Die gestohlenen Mountainbikes habe er in Tschechien verkauft.
In Tschechien, wo er zwischenzeitlich als Bauarbeiter arbeitete, hatte er insgesamt 17 weitere Straftaten begangen. In seiner Heimat lebe er mit einer Frau und einer fünfjährigen Tochter.
In der U-Haft in Traunstein habe er einen Herzinfarkt erlitten. Vier Tage und Nächte sei er rund um die Uhr in einer Klinik bewacht worden, die Beine waren am Bett fixiert. Damit habe er einen Punkt erreicht, sein Leben ändern zu wollen. Nach Ende seiner Haftstrafe wolle er nach Tschechien zurück, wieder auf dem Bau arbeiten und sich um seine Lebenspartnerin und Tochter kümmern.
Ein Polizeibeamter bestätigte die Aussagen des Angeklagten. Ihn wunderte allerdings, dass ein im Obergeschoss des Fahrradgeschäfts wohnender Hausmeister von der Tat nichts mitbekommen habe. Aufgrund des brachialen Vorgehens müsste es doch relativ laut gewesen sein.
Auch die Aussage des Inhabers des Fahrradgeschäfts stützte die Aussage des Angeklagten. Die Versicherung habe ihn den angerichteten Schaden ersetzt.
In seinem Plädoyer wertete Staatsanwalt Kempel das Geständnis des Täters als positiv. Es habe der Polizei viel Ermittlungsarbeit erspart. Er könne aber nur teilweise nachvollziehen, dass der Mann allein gehandelt habe. Negativ fielen die zahlreichen Vorstrafen ebenso ins Gewicht wie das professionelle Vorgehen und der erhebliche Schaden. Eine positive Sozialprognose sah er nicht und plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.
„Notorischer Krimineller“
Für den Verteidiger stellte sich die Rechtslage aufgrund des Geständnisses seines Mandanten völlig klar dar. In den Mittelpunkt seines Plädoyers stellte er demzufolge den Herzinfarkt, den der Mann erlitten habe. Dieser habe ihn dazu bewogen, sein Leben ändern zu wollen. Der Rechtsanwalt plädierte deshalb eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe.
Richter Greifenstein und seine zwei Schöffinnen verhängten letzten Endes eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Positiv auf das Urteil ausgewirkt hätten sich zwar das Geständnis und der Herzinfarkt während der Haft. Der Richter bezeichnete den Angeklagten aber als „notorischen Kriminellen“, der seit seiner Jugend immer wieder Straftaten begangen habe und eine lange Hafterfahrung und eine gehörige kriminelle Energie vorweise.