Waldkraiburg/Mühldorf – Um seinen eigenen Marihuanakonsum zu finanzieren und mit Drogenhandel seine Kasse aufzubessern, hat sich ein 25-jähriger Student aus dem Landkreis Rauschgift übers Darknet besorgt. Jetzt musste sich der junge Mann in einer Verhandlung noch vor der Corona-Krise vor Richter Florian Greifenstein und zwei Schöffen beim Amtsgericht in Mühldorf wegen der illegalen Aktion verantworten.
Zoll erwischte
das Drogenpaket
am Flughafen
Ein halbes Pfund – das angloamerikanische Pfund entspricht genau 453,59 Gramm – besorgte sich der Student der Betriebswirtschaft unter einer falschen Identität im Darknet. Die 225 Gramm Marihuana kosteten etwa 770 Euro, dazu hatte sich der Angeklagte Bitcoins besorgt, eine im Internet gültige Währung.
Die Bestellung sollte an eine Packstation in Waldkraiburg geliefert werden, kam aber dort nie an. Drogenfahnder hatten das Rauschgift auf dem Leipziger Flughafen auf seiner Reise von Kanada in den Landkreis Mühldorf aufgespürt und an die Zollfahndung München weitergegeben. Die Münchner Beamen konnten bald die Identität des Bestellers klären und ihn festnehmen. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Studenten fanden Polizisten 7,13 Gramm Marihuana.
Staatsanwalt Alexander Foff aus Traunstein warf dem Beschuldigten unerlaubten Import, Besitz und Handel von Rauschgift in einer nicht unerheblichen Menge vor.
Als Zeuge wurde ein Ermittlungsbeamter des Zollfahndungsamtes München vernommen. Er gab an, dass seine Kollegen aus Leipzig das verdächtige Paket bei einer Stichprobe im Flughafen eher zufällig gefunden hatten. Nachforschungen der Zollfahndung hätten ergeben, dass es für eine Packstation in Waldkraiburg bestimmt war.
An Letztere waren bereits auch 300 Druckverschlusstütchen geliefert worden – das sind je hundert kleine, mittlere und große Tüten zur Weitergabe des Rauschgiftes. Damit wollte der Student überprüfen, ob das Liefern an die Packstation funktionierte. Der junge Mann gestand, dass er die Drogen im Darknet bestellt hatte.
Ein Blick in das Zentralregister ergab, dass der junge Mann bereits zweimal einschlägig wegen Betäubungsmittel-Missbrauchs vorbestraft war. Beim ersten Mal war er mit drei Wochen Jugendarrest in Landau davongekommen, im zweiten Fall – er wurde mit Drogen in nicht unerheblicher Menge erwischt – bekam er eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt war. Diese Bewährung ist noch nicht ausgelaufen.
Geständnis des
Studenten wirkt sich
strafmildernd aus
In seinem Plädoyer bewertete Staatsanwalt Alexander Foff das Geständnis positiv. Auch sei Marihuana eine „weiche Droge“ und die Menge habe nur knapp über dem Grenzwert gelegen. Negativ fiel für den Staatsanwalt ins Gewicht, dass der Angeklagte bereits zweimal wegen Drogendelikten vorbestraft sei und er die Tat sehr gut vorbereitet habe. Dies belegten die falsche Identität, die im Darknet beschafften Bitcoins und das Testen der Packstation. Foff forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Rechtsanwalt Gerhard Decker führte für seinen Mandanten positiv an, dass dieser sein Leben geändert habe. Er habe den Studienort gewechselt, von seinem früheren Freundeskreis habe er sich total zurückgezogen. Der Student habe durch Blutentnahmen nachgewiesen, dass er nahezu ein ganzes Jahr drogenfrei gelebt habe. Dies solle er auch weiterhin beweisen können. Decker forderte eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe.
Der Angeklagte beteuerte, dass er sein Leben nun im Griff habe, er wolle sein Studium erfolgreich beenden und ohne Drogen leben.
Urteil: Ein Jahr und
zehn Monate
auf Bewährung
Nach Beratung mit seinen zwei Schöffen verkündete Richter Florian Greifenstein folgendes Urteil: Der Angeklagte wird zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird auf eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt.