Acht Jahre Haft im Drogenprozess

von Redaktion

Heroin und Kokain im Auto, Marihuana im Sofa – Angeklagter kündigt Revision an

Traunstein/Waldkraiburg – Ihr Schweigen nützte den drei Angeklagten, einem 47-jährigen Albaner sowie einem 36 und 31 Jahre alten Ehepaar aus Aschau, nichts im Drogenprozess am Montag vor dem Landgericht Traunstein. Vor allem DNA-Spuren und polizeiliche Überwachungsmaßnahmen trugen zu ihrer Überführung bei. Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gegen den 47-jährigen Haupttäter acht Jahre Freiheitsstrafe, gegen die 36-jährige Frau zwei Jahre und drei Monate und gegen ihren Ehemann zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Im Zusammenhang mit Rauschgiftermittlungen im Raum Waldkraiburg/Aschau war die Kriminalpolizeistation Mühldorf durch einen Tipp aus München auf den 47-jährigen Kellner gestoßen. Er geriet in Verdacht, die lokale Drogenszene zu versorgen. Beschafft hat er die Drogen aus Düsseldorf. Überwachungsmaßnahmen, in die das Bayerische Landeskriminalamt München eingebunden war, liefen an.

Für 600 Euro nach
Düsseldorf chauffiert

Das unter Geldsorgen leidende Paar hatte den 47-Jährigen im Juli 2019 kennengelernt und ihm als Untermieter ein Dachgeschosszimmer überlassen. Von den Drogengeschäften wussten die beiden angeblich nichts. Nachdem das Auto des Paars defekt war, bot der Albaner an, ihn für 600 Euro mit einem Mietwagen nach Düsseldorf zu chauffieren. Die Hausfrau orderte den BMW 320i, die Kosten übernahm der 47-Jährige. Die tatsächlichen Gründe für den „Kurzurlaub“ seien ihren „blauäugigen“ Mandanten erst nach der Festnahme klar geworden, betonten die Anwälte.

Das Paar mit einem elfjährigen Kind der Frau aus früherer Ehe wurde auf der Rückreise von Düsseldorf am 29. August 2019 gegen 3.10 Uhr in einem Hotelzimmer am Autohof Geiselwind östlich von Würzburg von der Polizei überrascht. Das Kind kam in ein Heim, Mama und Stiefvater in Untersuchungshaft.

In dem Mietwagen entdeckten die Fahnder einen grünen Rucksack, der dem 47-Jährigen gehörte, darin 995 Gramm Heroin und 89 Gramm Kokain. Ein bislang unbekannter Lieferant hatte das Rauschgift nach Staatsanwältin Andrea Litzlbauer bei einem von dem 47-Jährigen vereinbarten Treffen in Düsseldorf am 29. August vor den Augen des Paares in den Rucksack gepackt.

Der 47-Jährige, zu der Zeit bei seiner Schwester in Viersen wohnend, hielt auf der Rückfahrt seiner Kuriere ständig Telefonkontakt mit ihnen. In Viersen klickten kurz darauf auch für ihn die Handschellen.

Dem Albaner lag neben einem weiteren Drogendelikt auch „bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zur Last. Beamte der Kripo Mühldorf hatten in dem Dachzimmer im Unterteil einer Couch 853 Gramm Marihuana entdeckt sowie zwei griffbereite Messer auf einem Regal in der Nähe.

Alle Angeklagten beriefen sich am Montag auf ihr Schweigerecht. Daran änderte der Appell des Vorsitzenden Richters nichts, die strafmildernde Wirkung von Geständnissen zu bedenken. Dr. Jürgen Zenkel erinnerte, ein Strafverfahren dürfe nur eröffnet werden, „wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch“: „Müsste ich jetzt nach Aktenlage entscheiden, würde ich Sie verurteilen. Es ist Teil meiner Fürsorgepflicht, das deutlich anzusprechen.“ An das Ehepaar richtete der Vorsitzende Richter: „Glauben Sie nicht an ein Wunder.“

In der Beweisaufnahme informierte der Kriposachbearbeiter über Genspuren des 47-Jährigen an dem Rucksack, an der Verpackung des Marihuanas und an den beiden Messern. Mit dem Marihuana im Sofa habe das Ehepaar wohl nichts zu tun gehabt. Viele Einzelpunkte wie zum Beispiel ein Chatverkehr würden jedoch für das Mitwirken an der Kurierfahrt sprechen.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte allen Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Der 47-Jährige konsumiere Kokain und Alkohol, weise aber „keinen Hang im Übermaß“ auf. Laut Haarprobe habe die 36-Jährige im letzten Jahr gelegentlich gekifft und Kokain genommen. Noch häufiger habe das ihr Mann getan. Dennoch seien bei allen Angeklagten die Voraussetzungen für Unterbringung zum Entzug nicht erfüllt.

Marktwert
bei 110000 Euro

Staatsanwältin Andrea Litzlbauer erachtete den Sachverhalt für erwiesen. Der Marktwert der Drogen liege bei mindestens 110000 Euro. Der 47-Jährige, der „professionell“ und „äußerst konspirativ“ vorgegangen sei, solle für acht Jahre ins Gefängnis. Die Kurierfahrt solle als Beihilfetat mit zwei Jahren acht Monaten für die 36-Jährige und drei Jahren für den Mann geahndet werden.

Verteidiger Dr. Herbert Buchner aus Traunstein sprach von vielen „Vermutungen“, die bezüglich der Kurierfahrt nicht reichten für eine Verurteilung des 47-Jährigen. Für den „Besitz“ des Marihuanas im Sofa seien zwei Jahre Haft angemessen. Die Verteidiger des Paars, Miguel Moritz und Stefan Neudecker, beide aus Traunstein, plädierten jeweils auf Freispruch und Haftentschädigung.

Im Urteil führte Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel zahlreiche Einzelaspekte an, die für sich allein wenig aussagten, in der Gesamtschau aber ein Mosaik, ein klares Bild ergäben. Sofort nach dem Urteil kündigten der 47-Jährige und sein Anwalt an, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

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