Waldkraiburg – Vor zwei Monaten hat sie schon einmal für Diskussionsstoff im städtischen Bauausschuss gesorgt: eine Linde auf einem Privatgrundstück in der Breslauer Straße. Einigen Stadträten wollte es gar nicht gefallen, dass der Baum einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage weichen sollte. So sah es die Bauvoranfrage eines Investors vor, die damals mit knapper Mehrheit befürwortet wurde (wir berichteten).
Im Stadtrat bohrte Alex Will wegen des Baums jetzt nach. Denn die Linde steht längst nicht mehr. „Ist es üblich, dass man gesunde Bäume ohne Genehmigung umhauen darf?“, wollte der SPD-Stadtrat in der Sitzung wissen.
Waldkraiburg hat
keine Verordnung
für Baumschutz
Die Antwort von Carsten Schwunck, Leiter der Bauabteilung im Rathaus fiel eindeutig aus: Die Stadt hätte die Fällung des Lindenbaumes jedenfalls nicht verhindern können, und zwar ganz unabhängig von dem Bauvorhaben.
Es sei richtig, so Schwunck, zu sensibilisieren und zu diskutieren. „Eine Handhabe hat die Stadt bei Bäumen auf Privatgrundstücken aber nicht.“ Denn: Es gibt keine Baumschutzverordnung in Waldkraiburg. Sofern es sich – wie in diesem Fall – um kein ausgewiesenes Naturdenkmal handelt, dürfen Eigentümer Bäume ohne Genehmigung umschneiden.
Und Umweltreferent Done Bunnhuber (UWG) ergänzte: Die Einführung einer Baumschutzverordnung sei eine zweischneidige Angelegenheit. „Dann wird nämlich kein Baum mehr groß, sondern alle schon vorher umgeschnitten, damit sie nicht unter die Verordnung fallen.“