Aschau – Der Termin für den Bürgerentscheid zum umstrittenen Gewerbegebiet steht fest: Am 5. Juli stimmen Aschaus Bürger in einem Bürgerentscheid und Ratsbegehren darüber ab. Der Gemeinderat legte in der letzten Sitzung der vorherigen Amtsperiode mit einer Gegenstimme den Termin fest.
Wahllokale müssen
geöffnet sein
Bereits in der vorausgegangenen Sitzung war der Termin für den Bürgerentscheid Thema. Die Gemeinde wollte eine Fristverlängerung um bis zu drei Monate, um mehr Flexibilität zu gewinnen. Die Initiative um ÖDP-Kreisvorsitzende Lisa Sieber lehnte dies zunächst noch ab, ist nun aber einen Schritt auf die Gemeinde zugegangen. Der Bürgerentscheid hätte innerhalb der vorgeschriebenen Drei-Montags-Frist durchgeführt werden müssen – also bis spätestens 10. Juni.
An dem wollte die Initiative auch zunächst weiterhin festhalten, Gemeinderäte kritisierten diese Haltung. Als Kompromiss erklärte sich die Initiative nun allerdings dazu bereit, die Frist um vier Wochen zu verlängern. Letztmöglicher Termin ist damit am 5. Juli.
Ausschlaggebend für diesen Kompromiss war eine Mitteilung vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an Lisa Sieber: Demnach bestehe die Möglichkeit, bei Bürgerentscheiden Briefwahlunterlagen auch ohne vorherigen Antrag den Bürgern zuzusenden und dazu aufzurufen, möglichst breit brieflich abzustimmen. Dennoch müsse ein Wahllokal am entsprechenden Tag geöffnet sein. Die Bürgerinitiative habe sich auf dieser Basis erneut abgesprochen und einstimmig einer Fristverlängerung von vier Wochen zugestimmt.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens teilen hierzu mit: „Inwieweit sich die Krisensituation bis dahin entwickelt, kann niemand voraussagen. Natürlich steht für uns auch die Sicherheit aller Bürger an oberster Stelle. Aus diesem Grund würden wir die Gemeinde auch darum bitten, die Briefwahlunterlagen ohne vorherigen Antrag den Bürgern zuzusenden und dazu aufrufen, möglichst breit brieflich abzustimmen.“
Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass angesichts der aktuellen Situation Schutzmaßnahmen auch noch in drei Monaten erforderlich sein werden. Man müsse davon ausgehen dass Corona – gerade im öffentlichen Bereich – noch länger Thema bleiben werde. „Darum finden wir eine Fristverlängerung von drei Monaten nicht nötig. Wir denken auch, dass keine Veranstaltungen zu dem Thema mehr nötig sind.“ Eine Infoveranstaltung hat es dazu bereits gegeben.
Im Gremium vertraten einige Mitglieder die Ansicht, dass eine Fristverlängerung um drei Monaten besser gewesen wäre. Der Gemeinderat einigte sich mit einer Gegenstimme, den Bürgerentscheid am 5. Juli durchzuführen.
Parallel dazu stimmen die Aschauer Bürger über ein Ratsbegehren ab, das Manfred Römer (SPD) als Gegenentwurf zum Bürgerentscheid angeregt hatte. Zwei Gemeinderäte stimmten gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens.
Laut Geschäftsstellenleiter Stefan Kirchbuchner wird der Wahlmodus noch von der Verwaltung geprüft.