Waldkraiburg – Zwei Bewohner der Anker-Dependance haben sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Aus diesem Grund kamen auch 44 Personen, die mit den beiden direkten Kontakt hatten, vorsorglich in Quarantäne. Außerdem liegen erste Ergebnisse der Reihentestung vor, wie die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage mitteilt.
Schon länger wurden die Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Anker-Dependance verschärft, eine Infektion mit dem neuartigen Virus hat sich allerdings nicht verhindern lassen. Wie bereits vergangene Woche bekannt wurde, haben sich zwei Bewohner mit dem Coronavirus infiziert. Einer der beiden positiv Getesteten zeigt keine beziehungsweise nur schwache Symptome und wurde in die Dependance Funkkaserne in München verlegt (wir berichteten), der zweite Bewohner wird in der Covid-Schwerpunktklinik in Mühldorf behandelt.
44 Kontaktpersonen
in Quarantäne
In eine andere Unterkunft mussten vorübergehend auch engere Kontaktpersonen. Insgesamt wurden 44 Personen ermittelt, die direkten Kontakt mit den positiv Getesteten hatten. Sie kamen in eine Einrichtung außerhalb des Landkreises, teilt Verena Gros, Pressesprecherin der Regierung von Oberbayern, mit. Dort können sie für die Dauer der Quarantäne geschützt und getrennt von anderen Bewohnern untergebracht werden. „Sieben weitere, ebenfalls als Kontaktperson identifizierte Bewohner, verblieben auf Anordnung des Gesundheitsamts aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig in der Unterkunfts-Dependance.“ Sie seien von den übrigen Bewohnern räumlich getrennt und würden während der angeordneten Quarantäne betreut.
Weitgehend verständnisvoll hätten alle Kontaktpersonen auf die Maßnahme reagiert. Wesentliche Probleme bei der Verlegung und Unterbringung hat es laut Regierung von Oberbayern nicht gegeben. Versorgt werden die Personen über ein organisiertes Catering sowie einen Einkaufsservice, die medizinische Betreuung sei gewährleistet und ein Sicherheitsdienst überwache, ob die Quarantänebedingungen eingehalten werden.
Für die restlichen Bewohner der Unterkunft geht der Alltag – abgesehen von den üblichen, vorbeugenden Hygienemaßnahmen – wie gewohnt weiter. Eine Quarantäne für die ganze Unterkunft wurde nicht angeordnet. Für Personal und Bewohner würde ausreichend Hygienematerial wie Desinfektionsmittel, Seife und Mund-Nase-Masken bereit stehen. Teilweise hätten die Bewohner in der Nähstube der Unterkunft die Masken selbst genäht.
Nach Bekanntwerden der beiden Corona-Fälle wurden auf Anordnung des Gesundheitsamts die Bewohner und das Personal vorsorglich auf das Coronavirus getestet. Noch liegen nicht alle Ergebnisse vor, einen weiteren positiven Fall gibt es aber bislang nicht. „Wann alle Testergebnisse vorliegen werden, lässt sich nicht vorhersagen“, sagt Verena Gros.
Aktuell sind in der Anker-Dependance in Waldkraiburg 250 Bewohner untergebracht. Dass das ehemalige Peters-Gelände verhältnismäßig niedrig belegt ist, macht es in der Unterkunft einfacher, den empfohlenen Sicherheitsabstand einzuhalten. Das gilt auch beim Thema Verpflegung: Denn die Bewohner der Anker-Dependance werden nach wie vor dreimal täglich über die Kantine auf dem Gelände verpflegt. Seit einiger Zeit dürfen nur noch 30 Personen gleichzeitig zur Essensausgabe. Des Weiteren stehen am Eingang zur Kantine Desinfektionsspender bereit. Wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt auch bei der Speisenausgabe ein Mindestabstand von 1,50 Metern, Besteck und Speisen gibt das Küchenpersonal aus. Auch die Sitzgelegenheiten in der Kantine wurden entsprechend umgestaltet.
Strenge Zutrittsregeln in der Unterkunft
Nicht die einzigen umgesetzten Maßnahmen: Bereits Mitte März wurden in der Anker-Dependance die Schutz- und Hygienemaßnahmen verschärft, die Bewohner entsprechend informiert. Zusätzlich zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen, Mundschutzgebot und Einschränkungen bei Gruppenveranstaltungen gibt es zum Schutz der Bewohner strenge Zutrittsregeln.
„Derzeit ist grundsätzlich nur noch den in der jeweiligen Unterkunft untergebrachten Personen sowie dem dort tätigen Personal der Zutritt gestattet.“ Nur in begründeten Einzelfällen und mit Rücksicht auf die Bewohner gebe es Ausnahmen wie zum Beispiel für die Flüchtlings- und und Integrationsberatung.