Waldkraiburg – Im Zuge der Corona-Krise gehen vermehrt Anträge von Unternehmen bei der Stadt ein, die Gewerbesteuer zu stunden. Aus diesem Grund hat der Stadtrat Bürgermeister Robert Pötzsch ermächtigt, über diese Anträge zu entscheiden, auch wenn sie über 25000 Euro hinausgehen. Das ist die Summe, die laut Geschäftsordnung des Stadtrates in die Entscheidungszuständigkeit des Bürgermeisters fällt.
Die Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Erstanträge und gilt bis Ende 2020. Die Stundungen sind auf eine Dauer bis zu drei Monaten befristet. Beim Erstantrag ist ein Verzicht auf Stundungszinsen möglich. Gegen drei Stimmen aus der SPD-Fraktion hat dies der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Richard Fischer lehnt diese Ermächtigung aus demokratiepolitischen Gründen ab. „Der Haupt- und Finanzausschuss ist auch in dieser Krisenzeit in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.“
Dagegen verteidigte Stadtkämmerer Rainer Hohenadler das „unternehmerfreundliche Verfahren. Wir wollen nicht zuwarten, bis das nächste Gremium tagt.“ Drei turnusmäßige Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses stehen heuer noch auf dem Sitzungsplan, die nächste am 30. Juni. „Wichtig und richtig“ nannte Dr. Frieder Vielsack, Fraktionssprecher der UWG, die Regelung. Es gehe darum, so viele Arbeitsplätze wie nur möglich in der Stadt zu erhalten. Er sprach in diesem Zusammenhang aber auch die Problematik an, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommen müsse. So schnell wie möglich müsse deshalb ein staatliches Hilfsprogramm oder Rettungsschirm für die Kommunen kommen. Valentin Clemente (FDP) versteht die Bedenken von SPD-Seite. „Kein Stadtrat gibt gerne Befugnisse ab.“ Doch im Vordergrund müsse die Situation der Unternehmen stehen. Und diese brauchen schnelle Entscheidungen. Auf Antrag von CSU-Fraktionssprecher Anton Sterr (CSU) über die vom Bürgermeister gewährten Stundungen in den zuständigen Gremien, Finanzausschuss oder Stadtrat, wird noch berichtet.hg