Gemeinde will zur Briefwahl motivieren

von Redaktion

Aber beim Bürgerentscheid zum geplanten Gewerbegebiet muss auch ein Wahllokal eingerichtet sein

Aschau – Am 5. Juli entscheidet es sich: Soll das von der Gemeinde geplante Gewerbegebiet in Thann umgesetzt werden oder kippt ein Bürgerentscheid die Überlegungen? Doch vor der Entscheidung an der Wahlurne hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung noch Formalien hinsichtlich der Stimmabgabe klären müssen.

Frist um einen
Monat verlängert

Lisa Sieber, Initiatorin des Bürgerbegehrens, hatte es anfangs der Sitzung bei den Bürgeranfragen bereits angesprochen: „Die Bürger sollen gleich ohne einen Antrag die Briefwahl-Unterlagen zugeschickt bekommen.“ Eine Option, die die Gemeinde ohnehin aufgreifen wollte, wie Bürgermeister Christian Weyrich (CSU) erklärte. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sieht sich die Gemeinde zu einem abgewandelten Stimmabgabeverfahren veranlasst.

Eine reine Briefwahl – analog zu den Stichwahlen bei der Kommunalwahl – wird es aber nicht geben. „Das war eine Ausnahme“, klärte Weyrich auf. Die Gemeinde müsse ein Wahllokal vorhalten. Das soll im Sitzungssaal des Rathauses sein, wo Schutzmaßnahmen für Wähler und Helfer getroffen werden. Dennoch wolle man die Bürger dazu animieren, die Briefwahl verstärkt zu nutzen. Aus diesem Grund werden auch ohne Antrag die Briefwahlunterlagen an alle Stimmberechtigten verschickt. Die Aufgabe des Abstimmungsleiters soll Matthias Bönisch von der Verwaltung übernehmen, seine Stellvertreterin ist Andrea Zahner.

In beiden Fällen stimmte der Gemeinderat einstimmig ab. Etwa acht Hektar landwirtschaftlicher Fläche sollen bei Thann südlich und nördlich der Staatsstraße in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Eine Bürgerinitiative hat ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und eine Liste mit 394 Unterschriften an die Gemeinde übergeben.

Am 10. März stimmte der Gemeinderat über die Zulässigkeit ab, innerhalb von drei Monaten hätte der Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie wollte die Gemeinde die Frist um bis zu drei Monate verlängern.

Dieser Zeitraum war der Bürgerinitiative allerdings zu lang, als Kompromiss erklärte sie sich allerdings dazu bereit, die Frist um einen Monat zu verlängern. Abgestimmt wird damit am 5. Juli. hi

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