Waldkraiburg/Mühldorf – Ein 30-jähriger Waldkraiburger, ledig und deutsch, stand vor Amtsrichter Dr. Christoph Warga. Er war dabei erwischt worden, wie er bei einem albanischen Rauschgifthändler zweimal Drogen erwarb, jeweils drei Gramm Heroin und ein Gramm Kokain. Diese zwei Taten warf Staatsanwalt Alexander Foff dem jungen Mann vor.
Zu Beginn der Verhandlung verlas Rechtsanwalt Jörg Zürner eine Erklärung seines Mandanten. Dieser gab an, einem drogensüchtigen Freund einen Freundschaftsdienst erwiesen zu haben. Da dieser Freund völlig verschuldet sei, aber weiterhin Drogen gebraucht habe, habe er den Angeklagten gebeten, die Drogen für ihn zu besorgen. Er wolle ihm das dafür ausgelegte Geld ratenweise zurückzahlen.
Dealer schon in Untersuchungshaft
Als Zeuge wurde der Dealer gehört. Dieser saß mittlerweile wegen mehrerer Drogendelikte in der JVA Mühldorf in U-Haft und wurde von zwei Polizeibeamten vorgeführt. Über einen Dolmetscher ließ der 22-jährige Mann verlauten, dass er den Angeklagten vom Sehen aus einem Waldkraiburger Café kenne. Zur Frage des Richters, ob er mit diesem Drogengeschäfte abgeschlossen habe, machte er keine Angaben. Auch denjenigen, der den Drogenerwerb in Auftrag gegeben habe, kenne er nicht. Auf die richterliche Belehrung, dass der Zeuge sich durch Falschaussagen strafbar mache, räumte er ein, den Auftraggeber ebenfalls vom Sehen her zu kennen.
Der Angeklagte hatte bisher keine Einträge im Bundeszentralregister, was bedeutet, dass er bis dato ohne Vorstrafen ist. In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Foff dem Angeklagten zugute, dass er geständig sei und keine Vorstrafen aufweise. Dennoch betonte der Vertreter der Anklage, dass dem 30-Jährigen bei zweimaligem Erwerb von Heroin und Kokain schon bewusst gewesen sein müsse, dass es sich um Drogen der härtesten Art gehandelt habe, nicht um einen Haschischjoint. Er habe mit dem Dealer gezielt Kontakt aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 65 Euro, insgesamt also eine Summe von 15600 Euro.
Rechtsanwalt Jörg Zürner sah die Sachlage anders. Er stellte das Geständnis seines Mandanten in den Mittelpunkt. Es sei von „exorbitanter Bedeutung“. Ohne das Geständnis hätte es nur die Aussage des Zeugen gegeben, dass Drogengeschäfte stattgefunden hätten, nicht aber detaillierte Angaben.
Sein Schützling habe auch nur einem im höchsten Grade süchtigen, aber völlig mittellosen Freund helfen wollen, er habe dafür nichts verlangt, wollte seinen Freund die Schulden abstottern lassen. Zürner plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 65 Euro.
Der Rechtsanwalt beantragte auch, dass sein Mandant die verhängte Geldstrafe in Monatsraten zu 200 Euro bezahlen könne.
Drogensüchtiger bei Unfall gestorben
Richter Warga verhängte ein Urteil von 150 Tagessätzen zu jeweils 65 Euro. Auch er billigte dem Geständnis „hohen Wert“ zu. Der Vorsitzende stellte darüber hinaus fest, dass das Heroin von minderwertiger Qualität gewesen sein müsse. Er könne sich an keinen Fall erinnern, so Warga, bei dem ein Grammpreis von 50 Euro verlangt worden wäre. Nach seinem Dafürhalten liegt der Preis für ein Gramm Heroin, dem tödlichsten aller Rauschgifte, bei 80 bis 100 Euro. Damit muss der Angeklagte insgesamt 9750 Euro, zahlbar in Monatsraten zu 200 Euro, an die Staatskasse zahlen. Der drogensüchtige Freund ist mittlerweile bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen.