Rosenheim – Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten mit dem Ziel, die Situation von Frauen im Rotlicht-Gewerbe zu verbessern. Prostituierte müssen sich nun bei der Kommune anmelden und absolvieren dabei ein Beratungsgespräch. Auch Bordellbetriebe benötigen eine Genehmigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und Hygiene-Vorschriften kontrolliert das städtische Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit Polizei und Gesundheitsamt.
Nach den Erfahrungen der ersten Monate ist die Stadt zu dem Schluss gekommen, dass der Vollzug des Gesetzes mit dem bisherigen Personal nicht zu stemmen ist. Immerhin gibt es im Stadtgebiet rund 20 Bordelle und durchschnittlich etwa 100 in ihnen beschäftigte Prostituierte. Die Stadtverwaltung will für das neue Aufgabengebiet deshalb eine Dreiviertelstelle im Ordnungsamt schaffen. Die Personalkosten übernimmt im Zuge des Konnexitätsprinzips – nach dem Motto „Wer zahlt, schafft an“ – der Freistaat. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Antrag ohne Gegenstimme angenommen.
Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer nannte das Gesetz einen wichtigen Schritt, um die Situation von Prostituierten zu verbessern. „Die Frauen befinden sich teils in einer katastrophalen und ausgebeuteten Situation.“ Schon heute gebe es in der Stadt ein dichtgeknüpftes Hilfsangebot von städtischen Stellen und externen Einrichtungen. Eine Aufgabe der neuen Stelle wird es sein, diese Angebote zu vernetzen. Bauer hofft, dass so auch Frauen, die aus der Szene aussteigen wollen, noch besser unterstützt werden können.
Neben dem Schutzgedanken bringt das neue Gesetz den Kommunen gegenüber den Betrieben auch mehr Kontrollmöglichkeiten. Der städtische Rechtsdezernent Herbert Hoch wies in der Sitzung darauf hin, dass die Szene bislang schon intensiv beobachtet wurde – auch in Zusammenarbeit mit der Rosenheimer Polizei. „Das neue Gesetz gibt uns als Behörde aber neue Möglichkeiten gegenüber den Bordellen an die Hand“, so Hoch.
Die neuen rechtlichen Regelungen gelten aber nur für Prostituierte, die in Bordellen oder ähnlichen Betrieben beschäftigt sind, nicht aber für die Wohnungsprostitution, bei der Frauen auf eigene Rechnung arbeiten. ku