Griesstätt – Nochmals stand das Bauvorhaben auf der Tagesordnung, welches an die bestehenden Parkplätze auf dem Grundstück, das in Gemeindebesitz ist, grenzt.
Nun hatte das Landratsamt in Rosenheim aber auf die Abstandsflächenpflicht von drei Metern hingewiesen, informierte Andreas Haimerl im Gemeinderat. Also sei zu prüfen, ob sich die Gemeinde bei einer Übernahme nicht selbst bezüglich einer möglichen späteren Bebauung beschneide.
Die Nachfrage von Rudolf Liedl nach bestehender Grunddienstbarkeit konnte zwar nicht unmittelbar beantwortet werden, aber laut Thomas Mader sei ein Carport oder eine Garage auf Gemeindeseite, direkt an die Bebauung auf dem Nachbargrundstück grenzend, immer möglich, wäre das einmal geplant.
Eine von Franz Meier ins Spiel gebrachte, eventuell denkbare Parkplatzüberdachung mache als Dachkonstruktion wegen der Hanglage keinen Sinn, wandte Georg Weiderer ein. Die Nordseite der Griesstätter Schule müsse zudem erreichbar sein, schon deshalb sei eine Einschränkung der Parkflächen zu vermeiden.
Diese Sichtweise wurde unwidersprochen gelassen und die Zustimmung der erforderlichen Abstandsflächenübernahme im Gemeinderat erteilt. kr