St. Wolfgang – Die Nutzung des alten, leeren Schulhauses im Ortszentrum Schönbrunns beschäftigte den St. Wolfganger Gemeinderat schon mehrfach. Zuletzt war im April mit 14:3 Stimmen beschlossen worden, dass die Gemeinde dort statt einer öffentlichen Vereinsnutzung selbst ein Wohnungsprojekt umsetzt. Danach sollen in dem Haus mit geschätzten Kosten von rund 1,1 Millionen Euro nach einer Gebäudesanierung und Umbauten vier Wohnungen entstehen. Jetzt war das Schulhaus erneut Thema im Gemeinderat.
Problematisch ist auf dem Grundstück die Einhaltung der Grenzabstände und die Umnutzung vom Schulbetrieb zum Wohnen. Das Landratsamt vertritt die Auffassung, dass deshalb ein Bebauungsplan notwendig sei, erklärte Bürgermeister Ullrich Gaigl (FW). Offenbar stellt sich aber in Teilen des Gemeinderats die grundsätzliche Frage, ob das beschlossene Nutzungskonzept auch sinnvoll ist.
Vizebürgermeister Konrad Bernhard (WG Gatterberg-Schönbrunn) berichtete, das kommunale Vorhaben habe „allgemeines Kopfschütteln“ im Ort hervorgerufen. In Schönbrunn wäre man mehr dafür, die Fläche zum Wohnbauplatz für „zwei, drei Bauplätze“ umzunutzen. Konrad Bernhard warnte zudem, die geplante Sanierung könnte „zum Fass ohne Boden werden“.
Gaigl, ein Befürworter des Wohnungsbauprojekts, sagte, es „ist noch nichts entschieden“, was umgesetzt wird. Allgemeines Unverständnis herrschte, warum die Genehmigungsbehörde unbedingt einen Bebauungsplan fordere. Ob nun vielleicht zwei Häuser oder Sanierung der Schule, im Zuge des Projekts sollen an dem Areal verschachtelte Grundstücksverhältnisse bereinigt werden und weiteres Baurecht für einen Nachbar entstehen.
Anton Daumoser (WG Gatterberg-Schönbrunn) wollte wegen der neuen Situation noch mal Zeit und einen Beschluss zurückstellen. Das wurde bei der folgenden Abstimmung mit 8:7 Stimmen abgelehnt.
Bei 11:4 Stimmen wurde dann beschlossen, einen Bebauungsplan für das Schulhausareal aufzustellen und damit das Büro bau-punkt8-Ingenieure GmbH beauftragt. Das Büro hatte schon das Nutzungskonzept Schule erarbeitet. Der Bebauungsplan soll die Option Sanierung Schule oder Bauparzellen darstellen.hew