Gemeinderat Albaching

Weg frei für Baugebiet Buchenweg und für Anträge

von Redaktion

Einstimmig war der Satzungsbeschluss des Albachinger Gemeinderats zum Baugebiet „Buchenweg-West“.

Albaching – Keine bedeutenden Einwände waren anlässlich der erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung zum neuen Albachinger Baugebiet „Buchenweg-West“ eingegangen. Die meisten Schreiben waren lediglich eine Formsache, nur die Untere Naturschutzbehörde wurde nicht müde, auf die erforderliche Erhöhung des Ausgleichsfaktors von 0,4 auf 0,5 hinzuweisen. Doch auch der Gemeinderat blieb hartnäckig und bekräftigte nochmals den Faktor von 0,4. Dieser sei fachlich richtig. „Wir tun in der Gemeinde einiges für die Natur“, fasste Bürgermeister Franz Sanftl die Meinung des Rates zusammen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung waren keine Schreiben eingegangen.

Zwei Bauanträge behandelten die Räte im Anschluss. Der erste betraf eine Teilnut-zungsänderung einer Tenne zum Wohnen, eine Nutzungsänderung des Speichers zum Wohnen sowie den Einbau einer Dachgaube und den Anbau einer Außentreppe auf einem Anwesen in Utzenbichl. Der ursprüngliche Wohnbereich im landwirtschaftlichen Anwesen befinde sich an die Stallung angrenzend im Erd- und teils im Obergeschoss. Zudem sei im Obergeschoss in einem Teilbereich der Tenne der Einbau einer Wohnung geplant, erläuterte Bürgermeister Franz Sanftl. Es gebe auch noch eine weitere, bisher noch nicht genehmigte Wohnung im östlichen Teilbereich des Dachgeschosses; zudem sei hier eine Dachgaube errichtet worden. Der Flächennutzungsplan sehe für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ vor, er wisse auch, dass hier weiterhin eine aktive Landwirtschaft betrieben werde.

„Solche Sachen wollten wir eigentlich nicht mehr akzeptieren.“ Bürgermeister Franz Sanftl

Helmut Maier bemängelte, dass hier wiederum ein Fall vorliege, bei dem eine Wohnung sowie eine Dachgaube schon existierten und jetzt im Nachhinein genehmigt werden sollten. Teilweise stimmte ihm der Bürgermeister zu, aber, was die Wohnung betreffe – „solche Sachen wollten wir eigentlich nicht mehr akzeptieren“. Insgesamt aber wollte er die Sache nicht so dramatisch sehen.

Im Großen und Ganzen waren die aufgezählten Vorgaben des Baugesetzes erfüllt, sodass der Zustimmung zur Nutzungsänderung nichts im Wege stand und der Rat den Antrag mehrheitlich befürwortete.

Zum zweiten geht es um einen Vorbescheid zum Abbruch eines Stadels und dem Anbau von zwei Wohneinheiten an ein bestehendes Wohngebäude an der Kaltenecker Straße. Der zum Abbruch vorgesehene Stadel, in südwestlicher Richtung am bestehenden Wohngebäude angebaut, soll durch einen winkelförmigen, konturgleichen Anbau in Richtung Westen, parallel zum Straßenverlauf, ersetzt werden. Stellplätze wären dann im nördlichen Grundstücksbereich zur Straße hin geplant. Der Flächennutzungsplan stelle für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, einen Bebauungsplan gebe es nicht, so der Bürgermeister. Gesetzlich betrachtet kann dieses Grundstück, ebenso wie das benachbarte, südlich gelegene, laut einem Schreiben des Landratsamtes als Innenbereich angesehen werden.

Als „eine schon bisserl gefährliche Situation“ schätzte Gemeinderat Jakob Sewald die Lage der direkt an die Straße grenzenden Stellplätze ein, zumal es hier nicht sehr übersichtlich sei.

Aus diesem Grund schlug dann auch Ratskollege Sebastian Friesinger vor, einen diesbezüglichen Zusatz in die Beschlussfassung aufzunehmen. Der Gemeinderat befürwortete den Antrag einstimmig und vermerkte bezüglich der Stellplätze, dass diese mindestens einen Meter vom Fahrbahnrand abgerückt werden müssen. Als Gründe wurden das Be- und Entladen von Fahrzeugen und der Winterdienst genannt. id

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