St. Wolfgang – An der Grundstücksverfügbarkeit und Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm (LEP) war damals die Realisierung eines größeren Baugebietes südlich der ED 21 zwischen westlichem Ostrand und dem knapp 200 Meter entfernten Weiler Notzing gescheitert. Jetzt schien in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Bewegung in die Sache zu kommen.
In der Ortschaft habe es die letzten 25 Jahre keine größere Bebauung mehr gegeben, sagte Bürgermeister Ullrich Gaigl (FW) im Gemeinderat, der sich seit Jahren müht, in Schönbrunn Bauraum zu schaffen. Dazu gab es im Ort vor zwei Jahren sogar eine Bürgerversammlung mit einer Präsentation von Möglichkeiten innerörtlicher Entwicklung. Seit Jahren gebe es Bedarf bei jungen Einheimischen, die am Ort bauen wollten, aber Flächen für Baugrund zu bekommen sei sehr schwer. „Bauen ja, aber nicht bei mir“, bekomme er, so Gaigl, regelmäßig nicht nur in Schönbrunn zu hören.
Vizebürgermeister Konrad Bernhard (WG Gatterberg-Schönbrunn) warnte: „Wenn mia des jetzt nicht packen, dann schaff ma des nimma, in Schönbrunn Bauplätze auszuweisen.“ Der Wunsch, im Dorf zu bauen, sei mehrfach da. Die Leute sollten in ihrem Dorf auch wohnen können. Derzeit werde das Bürgerhaus gebaut, das auch für künftige Generationen gedacht sei. Das Argument, das geplante Baugebiet sei für Schönbrunn eine riesen Entwicklung, treffe als Momentaufnahme zu, aber nicht über die Zeitspanne der letzten Jahrzehnte ohne Entwicklung, betonte der Vizebürgermeister. Neben dem neuen Bürgerhaus auf dem Areal solle dort auch Wohnbebauung stattfinden können, erklärte Konrad Bernhard.
Einstimmig fasste der Gemeinderat dazu zwei Beschlüsse. Für den Bereich näher bei Notzing wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Schönbrunn-Notzing“ mit allgemeinem Wohnen beschlossen. Weiter östlich zum Ortsrand wird ein Mischgebiet ausgewiesen, weil sich dort bereits Gewerbe angesiedelt hat.
Verwaltungsleiter Christian Miksch hatte darauf hingewiesen, dass noch nicht mit allen betroffenen Grundeigentümern städtebauliche Verträge unterzeichnet worden seien. Ein Aufstellungsbeschluss könne bei dessen Aufhebung zu Regressansprüchen von Grundeignern im geplanten Umgriff führen. Eine Abschöpfung der Gemeinde könne nicht mehr erfolgen.
Nicht allen gefiel der Beschluss, den ein Zuhörer aus Notzing mit „Frechheit“ quittierte. Er kritisierte, dass er als Betroffener nicht gefragt worden sei und von dem Aufstellungsbeschluss „nix“ gewusst habe. Bürgermeister Gaigl ließ den Vorwurf unkommentiert. hew