Aus dem Gerichtssaal

Entziehungsanstalt letzte Chance

Ein 19-jähriger Rosenheimer hatte auf dem Volksfest in Großkarolinenfeld einen 17-jährigen Aiblinger einen satten Kopfstoß verpasst und dabei einen heftigen Messerstich kassiert. Jetzt wurde er verurteilt.

Von Christl Auer

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte den jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der noch offenen Reststrafe zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Was war geschehen? Der Volks

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Montag, 27. April 2026

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