Gemeinderat Amerang

Hausbau abgelehnt

von Redaktion

Etliche Bauthemen hatte der Ameranger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu behandeln.

Amerang – Den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Kirchensur lehnte der Gemeinderat ab. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf den Grundstücken Nähe Vorderholzmühle und hat dazu bereits einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Zwischenzeitlich teilte das Landratsamt Rosenheim mit, dass der Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen wurde. Der aktuelle Antrag unterscheidet sich in Bezug auf Lage und Gebäudegröße nicht. Aus Sicht der Verwaltung liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, da das Bauvorhaben aufgrund seiner Nähe zu dem Anwesen „Vorderholzmühle 1“ die Belange des Denkmalschutzes beeinträchtigt und es sich aufgrund seiner Lage im Außenbereich nachteilig auf die natürliche Eigenart der weitgehend unbebauten Landschaft auswirkt.

Daneben lässt das Vorhaben aus Sicht der Entscheidungsträger die Erweiterung der vorhandenen Splittersiedlung Vorderholzmühle befürchten, deren Bebauung mit ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und sonstigen Wohnanwesen einen großen Abstand ausweist. Die Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung liegen demnach nicht vor.

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles und eines Güllebehälters am Anwesen „Mais 19“ wurde zugestimmt.

Der Stall mit einem Grundriss von 20 x 25 Meter soll für 60 Kühe errichtet und durch einen Auslauf mit dem bestehenden Stall verbunden werden. Die Güllegrube hat einen Durchmesser von 16 Meter.

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses und zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Einfamilienhaus „Kneißlstraße 2“ stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu. Mit dem Antrag auf Vorbescheid sollte die baurechtliche Zulässigkeit für den Neubau mit einer Größe von etwa acht auf elf Meter und die zweite Wohneinheit im bestehenden Gebäude geklärt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Kneißlstraße und es werden vier Stellplätze errichtet. Für den Neubau des Wohnhauses auf dem Grundstück sollen zwei Stellplätze unmittelbar an der Murner Straße errichtet werden. Im Bauantragsverfahren ist zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit bei der Ausfahrt an der Murner Straße eingehalten ist.

Zugestimmt hat der Gemeinderat auch dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in zwei Ferienwohnungen am Anwesen „Am Anger 7“ in Evenhausen. Das Wohnhaus soll in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt von dem Umbau unberührt. Auf dem Grundstück werden drei Stellplätze nachgewiesen. ca

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