Babensham – Dem Hinweis der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern folgend, beschloss der Gemeinderat, die Fläche südlich der B 304 im Bereich der Container aufgrund der fehlenden Anbindung aus der Änderung zu nehmen und nur noch die gewerblichen Bauflächen nördlich der B 304 in der Änderung darzustellen. Der geforderte nachvollziehbare Nachweis des gegenwärtigen Flächenbedarfs soll der Behörde noch vorgelegt werden. Auch die abschnittsweise Entwicklung des Gewerbegebiets von der bestehenden Bebauung in Richtung Norden wurde vom Gemeinderat zugesichert, ebenso der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen und unzulässigen Agglomerationen. Bedenken äußerte das Staatliche Bauamt Rosenheim wegen der Kapazität der einspurigen Unterführung. Es befürchtet, dass es bei einer intensiven Nutzung der Gewerbeflächen durch den zunehmenden Verkehr zu einem Rückstau auf die B 304 kommen könnte. Kosten für den dann erforderlichen Neubau des Bauwerks müsste die Gemeinde tragen. Der Gemeinderat teilte die Sorge, dass sich das Verkehrsaufkommen im angesprochenen Umfang steigern werde, nicht – und wenn es doch so komme, müssten entsprechende Maßnahmen rechtzeitig mit der Straßenbaubehörde abgestimmt werden. Nach Ansicht von Bürgermeister Josef Huber ist die Abfahrt zum „Leitenfeld“ sehr großzügig gestaltet, im Gegensatz zu der entsprechend dem Verkehrsaufkommen sehr knapp bemessenen Anbindung südlich der B 304 an der Ausfahrt „Wasserburg-Ost“ und der Einmündung Richtung Traunstein.mjo