Gemeinderat Obing

Neue Satzung ab Januar

von Redaktion

Der Gemeinderat in Obing hat in jüngster Sitzung eine neue Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen.

Obing – Der Obinger Gemeinderat hatte sich bereits vor einigen Wochen mit der Forderung übergeordneter Stellen auseinandergesetzt, Beiträge der Anlieger für Bau und Sanierung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen in die Obinger Straßenausbaubeitragssatzung aufzunehmen. Nun verabschiedete der Gemeinderat Obing eine neue entsprechende Satzung, denn die müsse bereits am 1. Januar in Kraft treten, wolle man nicht riskieren, die Möglichkeit für staatliche Zuschüsse aller Art zu verlieren, erläuterte Bürgermeister Sepp Huber.

Große Begeisterung rief diese Notwendigkeit des Neuerlasses der Satzung unter den Gemeinderäten nicht hervor. Zweiter Bürgermeister Richard Mitterer meinte, er fühle sich in gewissem Sinne erpresst. Durch die Vorgaben der Behörden sah er die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden stark eingeschränkt. Letzten Endes stimmten aber alle Gemeinderäte zu. Schließlich seien alle Versuche anderer Gemeinden gescheitert, gegen den staatlichen Druck juristisch vorzugehen, hieß es.

Die Gemeindeverwaltung hatte sich bei der Ausarbeitung der Satzung bemüht, den Gemeindeanteil für die in Frage kommenden Baumaßnahmen möglichst hoch anzusetzen und über die in der Mustersatzung vorgeschlagenen Sätze so weit wie möglich hinauszugehen. Mit einem Gemeindeanteil bei den Kosten für Baumaßnahmen an Geh- und Radwegen an Anliegerstraßen von 40 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen von 45 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen von 55 Prozent schöpft die neue Satzung den durch Gerichtsurteile vorgegebenen Rahmen für Überschreitung der Mustersatzung aus. Im Rat befürchtete man, dass es unter diesen Bedingungen schwer werde, nach dem Bau der Ortsumfahrung für die anstehende Neugestaltung des Ortskerns ein zukunftsweisendes Konzept umzusetzen. Zumindest wäre es gut, die jetzige Ortsdurchfahrt dann als Hauptverkehrsstraße auszuweisen, hieß es. igr

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