aus dem Gerichtssaal

Alkoholrausch und „Liebeswahn“

von Redaktion

Ein 30-jähriger Pakistani sorgte in Reitmehring für ein Großaufgebot der Polizei. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn nun wegen sexueller Belästigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat.

Wasserburg – Ein nicht alltäglicher Polizeieinsatz hatte Beamte und Anwohner am Abend des 2. Mai in Atem gehalten. Grund dafür war ein 30-jähriger Mann, der vollkommen außer sich mit einem Messer wild fuchtelnd in einem Wohngebiet umherrannte und „I will kill you“ und „shoot me“ schrie.

Vorangegangen war eine Mitteilung bei der Polizei, wonach sich im Bereich Gabersee ein Betrunkener herumtreibe, der randaliere. Dabei war der Asylbewerber auf dem Weg zu einer Frau des Helferkreises, zu der er sich offensichtlich sehr hingezogen fühlte. Doch der Besuch am Anwesen der Frau lief wohl nicht wie erhofft, denn die Auserwählte hatte die Gefühle nicht erwidert und damit konnte sich der 30-Jährige scheinbar nicht abfinden.

Beim Versuch der Streifenbesatzung, den Mann in Gewahrsam zu nehmen, eskalierte die Situation dann vollends. Der Mann zog ein Messer und tickte völlig aus. Letztlich brauchte es ein Großaufgebot an Einsatzkräften der Polizei aus Wasserburg und Rosenheim sowie Beamte der Bundespolizei und der Hubschrauberstaffel, um den Pakistani zu überwältigen und die Lage zu entschärfen.

Die Brisanz des Einsatzes wurde bei der Schilderung des Tatverlaufs vor Gericht deutlich. Demnach war der Angeklagte völlig unkontrollierbar. Mit einem Küchenmesser in der Hand holte er immer wieder bedrohlich gegen die Beamten aus und trat gegen Fahrzeuge. Die Lage hatte sich, laut den Polizeibeamten, zwischenzeitlich so zugespitzt, dass sie zum Eigenschutz ihre Waffen bereits im Anschlag hatten. Aus ihrer Sicht hatte es der Angeklagte darauf abgesehen, erschossen zu werden. Deshalb habe man unbedingt auf den Gebrauch der Schusswaffe verzichten wollen, sagte der Einsatzleiter vor Gericht. Die Festnahme sei schließlich nur gelungen, weil man den Mann abgelenkt, mit dem Polizeifahrzeug vorsichtig angefahren, dadurch zu Fall gebracht und anschließend mit Pfefferspray überwältigt habe. Laut Alkoholtest war der Angeklagte zur Tatzeit mindestens mit 1,55 Promille unterwegs.

„Ich war besoffen und möchte mich

entschuldigen.“

Angeklagter

Der Pakistani selbst hatte an den Vorfall keinerlei Erinnerung mehr. „Ich war besoffen und möchte mich entschuldigen“, sagte er und räumte den Tatvorwurf umfassend ein. Ebenso wie die weiteren Punkte der Anklageschrift. Darin wurde der Angeklagte beschuldigt, mit mindestens 2,33 Promille im Caritas Pflegeheim in Schonstett einer Bewohnerin an die Brüste gefasst und sie geküsst zu haben. Darüber hinaus hatte er die Pflegerin, die der Rollstuhlfahrerin zu Hilfe geeilt war, unflätig beleidigt und ebenfalls versucht, ihr zwischen die Beine und an die Brüste zu fassen. Die zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten beleidigte er mit den Worten „I will fuck you“ und diversen ähnlichen Ausdrücken.

Laut psychiatrischem Gutachten war der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung nur vermindert schuldfähig. Sein „Liebeswahn“ habe nichts mit einer Psychose, sondern eher mit einer übersteigerten Zuneigung zu tun gehabt.

Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Schuldfähigkeit forderte die Anklagevertretung eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Strafaussetzung zur Bewährung kam nicht in Frage. Verteidiger Roland Kuhnigk betonte, dass sein Mandant die beiden Geschehnisse mit insgesamt vier Tatkomplexen uneingeschränkt eingeräumt und damit eine aufwendige Beweisaufnahme vermieden habe. Zudem habe er sich bei allen Geschädigten entschuldigt. Eine Haftstrafe von zehn Monaten sei ausreichend. Etwa vier Monate davon habe sein Mandant schon verbüßt.

Richterin Bärbel Höflinger blieb hingegen unter der Forderung der Anklagevertretung, betonte aber, dass der Angeklagte einen sehr gefährlichen Polizeieinsatz zu verantworten habe. Die bisherigen Vorahndungen hätten keine Wirkung gezeigt, so die Richterin.

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