Aus dem gerichtssaal
Haftstrafe für neuerlichen Ausraster
Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 20-jährigen Wasserburger wegen seiner gewalttätigen und verbalen Attacken zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Wasserburg – Versuchte und vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – die Liste der Tatvorwürfe, die dem jungen Wasserburger zur Last gelegt wurde, war lang. Zudem unterschied si