Wasserburg – Versuchte und vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – die Liste der Tatvorwürfe, die dem jungen Wasserburger zur Last gelegt wurde, war lang. Zudem unterschied sie sich nicht wesentlich von den Anklagepunkten, die erst im April zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten geführt hatten. Wöchentlich 20 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Konsumverbot sowie ein sozialer Trainingskurs, Beratungsgespräche bei der Suchtambulanz, eine Geldbuße von 300 Euro und ein vierseitiger Aufsatz sollten den Deutsch-Russen spürbar ahnden und zum Nachdenken anregen.
Doch aus dem Urteil hatte der 20-Jährige offenbar nichts gelernt und auch an die auferlegte Alkoholabstinenz hatte er sich nicht gehalten. Der Wasserburger setzte nach wie vor auf „schlagkräftige Argumente“. Bereits zum fünften Mal kam er deswegen mit dem Gesetz in Konflikt. Alkohol spielte in allen Fällen eine nicht unwesentliche Rolle.
Nach dem Wasserburger Frühlingsfest hatte er am 10. Juni gegen 1 Uhr morgens einem jungen Mann ohne erkennbaren Anlass zwei Fausthiebe ins Gesicht verpasst. Als er erfahren hatte, dass ein Freund des Geschädigten die Polizei gerufen hatte, versetzte er auch diesem eine Ohrfeige und einen Stoß gegen den Oberkörper. Die herbeigerufene Polizeistreife beschimpfte der Angeklagte als „Idioten“ und mit der Bemerkung: „Alle Beamten sind scheiße“.
Am 9. Juli wollte er in den frühen Morgenstunden mit gut 1,7 Promille auf dem Gelände des Inn-Salzach-Klinikums eine Bekannte besuchen. Dazu trat er das Glasfenster einer Innentür ein, beschädigte eine Deckenleuchte und zertrümmerte ein Fenster, eine weitere Tür und eine Außenlampe. Anschließend warf er noch einen Roller um. Insgesamt entstand bei dieser Aktion ein Schaden von etwa 1260 Euro.
Eine halbe Stunde später setzte sich der Angeklagte ans Steuer seines Fahrzeugs und versuchte auf dem Parkplatz der Wohnanlage auszuparken. Infolge seiner Alkoholisierung touchierte er jedoch beim Rangieren zwei geparkte Fahrzeuge und verursachte dabei einen Schaden von 600 beziehungsweise 350 Euro. Aus Ärger über die Beschädigung trat er anschließend gegen den Außenspiegel eines der Fahrzeuge, sodass der Spiegel dabei zu Bruch ging. Wenig später versetzte der Angeklagte vor dem Apartment der Wohnanlage einem jungen Mann einen Faustschlag und fügte ihm dabei eine blutende Risswunde am linken Nasenflügel zu.
Die eingetroffene Polizeistreife nahm den Angeklagten in Sicherheitsgewahrsam. Dabei sparte der 20-Jährige nicht mit diversen Kraftausdrücken und Beleidigungen. Im Fahrzeug versuchte er, die Beamten zu treten. Und auch gegen die spätere Blutentnahme wehrte er sich nach Leibeskräften. Erst mithilfe einer weiteren Streifenbesatzung, konnte der Angeklagte schließlich überwältigt werden.
Während der Blutentnahme hatte der Angeklagte die Beamten unter anderem als „Volltrottel“ beleidigt und auch in der Haftzelle war noch nicht Schluss. Er zerriss die Matratze und demolierte die Wände, bis ein Teil des Verputzes aufbrach.
Vor dem Jugendschöffengericht räumte der Angeklagte den dargestellten Sachverhalt ein und sagte: „Stimmt alles“. Er sei betrunken gewesen, habe mit der Freundin gestritten und auf der Polizei habe er sich „wie ein Affe im Käfig gefühlt“. Aufgrund des Geständnisses wurde auf Zeugenaussagen verzichtet.
Keine günstige Sozialprognose
Laut Bewährungshelferin ist der Angeklagte nüchtern ein sympathischer junger Mann, der sich selber im Wege stehe. Aufgrund seines Migrationshintergrundes fühle er sich benachteiligt. Das kompensiere er mit seinem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein. Ohne Lösung der ausgewachsenen Alkoholproblematik seien weitere Straftaten zu befürchten. Schädliche Neigungen seien durchaus vorhanden und es fehle eine günstige Sozialprognose.
Die Anklagevertretung folgte diesen Ausführungen und forderte unter Einbeziehung des Urteils vom April eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren. Verteidigerin Gabriele Sachse betonte, dass ihr Mandant die Verantwortung für seinen Ausraster übernehmen wolle. Bereits im Vorfeld habe er sich entschuldigt und mit der Schadenswiedergutmachung begonnen. Sie hielt eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten für tat- und schuldangemessen.
Das Schöffengericht positionierte sich mit der Höhe des Strafmaßes zwischen Anklagevertretung und Verteidigung. Die Bewährung sei bisher schlecht gelaufen und Therapieangebote seien nicht genutzt worden. Eine Haftstrafe sei hier die einzige Möglichkeit, die Wende zu schaffen, sagte Richterin Verena Köstner in ihrer Urteilsbegründung. Es bleibe die Hoffnung, dass der Angeklagte ohne Alkohol auch keine Straftaten mehr begehe. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen. Eine Sperre soll außerdem dafür sorgen, dass dem 20-Jährigen vor dem Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis mehr erteilt wird.