Rosenheim – Im April 2016 hat eine dreiköpfige Bande den nördlichen Landkreis heimgesucht. Nachts zog das Trio von Haus zu Haus und von Gehöft zu Gehöft und klaute, was nicht niet- und nagelfest war. Weil ohne eigenen Pkw unterwegs, entwendeten sie Fahrräder, um damit beweglicher zu sein. Als sie einmal nur zwei Fahrräder erbeuteten, setzte sich einer der drei in den Transportanhänger für Kinder, der hinten an einem der Räder angebracht war, und ließ sich von einem Kumpan transportieren. Das ist belegt, weil sie dabei von einer Überwachungskamera auf Video gebannt wurden.
Eine aufgebrochene Scheune und zwei weitere Lagerplätze im Wald waren die Stützpunkte des Trios, die durch den Fahndungsdruck der Polizei schließlich flohen. Dabei mussten sie einen Großteil der Beute zurücklassen. Zunächst unerkannt entkommen, identifizierte man zwei von ihnen mittels der aufgefundenen DNA, welche in Österreich registriert war. Dort waren sie offenbar nicht nur ebenfalls stehlend aktiv gewesen, sondern auch gefasst und verurteilt worden.
In den Lagern der Bande wurden diverse Fahrräder und Ruck-
säcke sichergestellt
Die Bewährungsstrafe von 18 Monaten war dem hier angeklagten Moldawier wohl als eine Art Freispruch erschienen, hat er doch nicht lange danach seine Diebereien im Landkreis Rosenheim fortgesetzt. Mehr als zehn Einbrüche und Diebstähle gingen auf das Konto dieser Bande. Aber einzig das erbeutete Bargeld in Höhe von etwa 400 Euro wurde von der Polizei nicht sichergestellt. In den Lagern der Bande wurden diverse Fahrräder und die drei Rucksäcke der Bandenmitglieder sichergestellt. In den Rucksäcken ebenfalls Diebesgut, das fein säuberlich „gerecht“ in drei gleiche Anteile verteilt war.
Als der 25-jährige Bauhelfer im Juli dieses Jahres über Konstanz erneut in die Bundesrepublik einreisen wollte, klickten die Handschellen. Mit wenigen Ausnahmen war der Moldawier geständig. Den noch unbekannten dritten Mann kannte er angeblich nur mit Vornamen. Sei es, dass ihn die Angst vor Vergeltung durch den Mittäter hinderte ihn preiszugeben, sei es dass ihn die Belohnung durch drei oder vier Monate weniger Haft nicht bewegen konnte, diesen zu offenbaren. Er war als Aufklärungshilfe unbrauchbar.
So einigte man sich in einem Rechtsgespräch, dass das Gericht bei einem Geständnis eine Strafe zwischen 33 Monaten und 39 Monaten verhängen würde.
Entsprechend den Vorgaben durch die Verständigung plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf das vorgegebene Höchstmaß, wohingegen der Verteidiger, Rechtsanwalt Rafael Botor, die Untergrenze als hinreichend empfand.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel wählte mit drei Jahren Haft den Mittelweg. Lediglich die Tatsache, dass ein Großteil des Diebesgutes zurückgegeben werden konnte, und sein Geständnis habe den Angeklagten vor einer weit höheren Gefängnisstrafe bewahrt, so Richter Merkel.