Aus dem Gerichtssaal

Ein unmoralisches Angebot

Ein Fahrschulbetreiber aus dem Altlandkreis Wasserburg glaubte, eine illegale Marktlücke für sich nutzen zu können. Dabei überreizte er das System. Die Bestrafung folgte auf dem Fuße durch das Schöffengericht.

Von Theo Auer

Altlandkreis Wasserburg – Der Betreiber einer Fahrschule gedachte, seine Einrichtung besser auszulasten und dabei doppelt zu verdienen: Er realisierte im Jahr 2013, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Zuge der Berufsförderung Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern diese mit 70 Prozen

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Freitag, 19. Juni 2026

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