Altlandkreis Wasserburg – Der Betreiber einer Fahrschule gedachte, seine Einrichtung besser auszulasten und dabei doppelt zu verdienen: Er realisierte im Jahr 2013, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Zuge der Berufsförderung Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern diese mit 70 Prozent der Unterrichtskosten fördert.
Um dieses Angebot für Speditionen möglichst attraktiv zu machen und seinen Betrieb optimal auszulasten, machte er den Speditionen im Großraum Wasserburg ein lukratives, aber unmoralisches und illegales Angebot. Er schlug diesen vor, deren Angestellte und Neueinsteiger aus- und weiterzubilden und dabei die Rechnungsstellung so zu gestalten, dass von der BAG nicht 70, sondern 100 Prozent erstattet werden. Zu diesem Zweck erhöhte er willkürlich die Anzahl der Teilnehmer und gab dabei Personen an, die seine Fahrschule nie von innen gesehen hatten. Für diese ließ er das BAG ebenfalls Fördergelder bezahlen.
Das war um so leichter, als das BAG niemals Ausbildungsnachweise oder Teilnehmerlisten verlangt hatte. Schließlich aber setzte die Behörde eine Überprüfung an und stellte daraufhin ihre Zahlungen ein. Denn: Personen wurden angeblich „weitergebildet“, die gar nicht bei diesen Speditionen beschäftigt waren und niemals einen Führerschein besessen hatten. Weil Fördergelder zwingend an Rechtmäßigkeit gebunden sind, hatten die Speditionen diese Gelder umgehend zurückzuerstatten. Bei einem anderen Kniff, bei dem die Fahrschule einfach überhöhte Preise verlangte und diese dann mit den Speditionen abrechnete, um die Förderung von „70 Prozent auf 100 Prozent“ zu erhöhen, lag ein moralischer Betrug vor, war jedoch juristisch nicht zu inkriminieren.
Nun ging es aber darum, seinen Teil der Förderzahlungen rechnerisch einwandfrei an ihn zurücklaufen zu lassen. Zu diesem Zweck gründete der 49-Jährige neben seiner Fahrschule eine Speditionsfirma und von dieser fertigte er an die betroffenen Speditionsfirmen Rechnungen über einen Lkw-Verleih von Fahrzeugen an, die er gar nicht hatte. Mit diesem „Kick-Back“-System bekam er zu seinen obligatorischen Schulhonoraren eine zusätzliche Prämie. Auch hier wurde allerdings ruchbar, dass er eigene Lkws gar nicht besaß und es sich lediglich um Buchungstricks handelte. Etliche der Speditionsunternehmer, die sich auf die Personenbetrugsvariante eingelassen hatten, wurden bereits rechtskräftig verurteilt.
Ermittler sichteten
Hunderte Akten
Für die Ermittlungsbehörden galt es, sich durch Hunderte von Firmenakten und Computerbuchungen hindurch zu arbeiten. Deshalb kam es auch erst jetzt zu der finalen Anklage gegen den Fahrschulbetreiber. In dessen Firma war man dann zu spät „zu schlau“ geworden. Am zweiten Tag der Betriebsdurchsuchung waren plötzlich eine Reihe von Buchungsdateien gelöscht – vergeblich, denn die Ermittler hatten bereits am ersten Tag alle Dateien zur Gänze kopiert. Noch viel härter traf den Angeklagten wohl, dass er im Hauptberuf seit über 30 Jahren Berufsoffizier ist. Mit dieser Bestrafung wird er nicht nur aus dem Dienst entfernt, sondern verliert dazu alle seine erworbenen Pensionsansprüche.
Dass er insgesamt geständig war und er damit dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme ersparte, die sich über Monate hätte hinziehen können, hielt ihm der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag zugute. Auch, dass sämtliche Schäden, die das BAG erlitten hatte, durch die Rückzahlungen der Speditionen wieder gut gemacht wurden. Dennoch beantragte er wegen der hohen kriminellen Energie über einen so langen Zeitraum eine Haftstrafe von zwei Jahren, dazu eine Geldstrafe von 28800 Euro. Weil es die erste Verurteilung war und eine Wiederholung unmöglich sei, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel, verwies auf einige Vorwürfe hin, die sachlich nicht zutreffend seien sowie auf das höchst wertvolle Geständnis und die dienstliche Bestrafung, die den Angeklagten hart treffe. Dennoch müsse sein Mandant wohl bestraft werden. Er hielt eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten für ausreichend, die zur Bewährung auszusetzen sei. Was die Geldstrafe angehe, so könne es mit einer Summe von unter 10000 Euro sein Bewenden haben.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel setzte eine Haftstrafe von 22 Monaten mit Bewährung fest. Die Geldstrafe von 27600 Euro bemaß er an der Höhe des entstandenen Schadens und gewährte eine Ratenzahlung.