gemeinderat eiselfing

Pferdehof: Abbruch und Wiederaufbau

von Redaktion

Mit Bauvorhaben mussten sich die Eiselfinger Gemeinderäte in der letzten Sitzung beschäftigen. Unter anderem mit einem Vorbescheidsantrag aus Hebertsham. Dort war ein Pferdehof abgebrannt (wie berichtet).

Eiselfing – Im Baugesetzbuch ist juristisch festgelegt, wann eine Baumaßnahme im Innenbereich, also innerhalb einer bebauten oder zu bebauenden Ortsfläche ist. Eine Gemeinde selbst kann hier mit dem § 34 weitgehend selbstständig eine entsprechende Satzung nach Rücksprache mit beteiligten Behörden erstellen. Ein Vorhaben im Außenbereich, geregelt im § 35, ist dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht dagegen stehen und beispielsweise eine Erschließung gesichert ist. Gesetzestexte, die auf kommunaler Ebene Bürgermeistern, Gemeinderäten und den Verwaltungen sicheres Grundlagenwissen abverlangen.

Innen oder Außenbereich? Das war die Frage beim Antrag auf Vorbescheid einer Bauwerberin aus Hebertsham. Sie wollte wissen, ob ihr Grundstück aufgeteilt werden kann und ein Wohnhaus mit einer Wohneinheit und Garage errichtet werden kann. Für diesen Ortsbereich gibt es keine Satzung nach dem Baugesetz und man wisse eigentlich auch nicht, was das Landratsamt in dieser komplizierten Situation für eine Auffassung hat. „Die Sachlage ist also unklar“, meinte Bürgermeister Georg Reinthaler. Und auch Josef Hintermeier war der Auffassung, dass man das „letztlich im Gemeinderat nicht entscheiden sollte“. Mit zwei Gegenstimmen war die Mehrheit dafür, den Vorbescheid zur Abklärung an das Landratsamt weiter zu leiten.

Ebenfalls aus Hebertsham lag ein Vorbescheidsantrag zum Wiederaufbau des abgebrannten Pferdehofes vor. Zuerst müssen aber noch das durch die Brandschäden zerstörte Betriebsleiterwohnhaus, die Reste der Stallung und des Heulagers und die Maschinenhalle abgebrochen werden. Sowohl zum Abbruch wie zum Wiederaufbau gab es die Zustimmung aller Gemeinderäte. „Das Bauvorhaben ist privilegiert, die Neubauten sind in den Grenzen der früheren Kubatur und stellen zudem eine Verbesserung der Gesamtsituation dar“, wie Gemeinderat Sepp Pauker anmerkte.

Baurechtlich und planungsrechtlich zulässig wäre auch der Antrag auf Vorbescheid für ein Mehrfamilienhaus in der Hohensteinstraße in Alteiselfing. Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich ein Dorfgebiet ausgewiesen. Da es aber keine Satzung für diesen Bereich gibt, wurde auch hier der Antrag – zustimmend begleitet durch den Gemeinderat – zur abschließenden Klärung an das Landratsamt weiterverwiesen.

„Das Bauvorhaben ist privilegiert, die Neubauten sind in den Grenzen der früheren Kubatur und stellen zudem eine Verbes-

serung der Gesamt-

situation dar.“Sepp Pauker

Leichter ging es mit der Entscheidungsfindung beim Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen in Aham. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich gut ein. Geklärt werden konnte auch die Frage von Sebastian Pauker in Bezug auf die Oberflächen- und Abwassersituation. „Hier gibt es eine privatschriftliche Vereinbarung“ informierte Amtsleiter Oskar Pircher.

Für „optisch vertretbar“ hielten die Gemeinderäte den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zum Bau einer Doppelgarage in der Josef-Huber-Straße im Neubaugebiet. Das Wohnhaus hält die Baugrenze ein, lediglich das Baufenster der Garage wird überschritten. Vorgelegt zur Beratung und Abstimmung wurde auch die Änderung der Satzung im Außenbereich für das Gebiet Berg im Sinne einer Lückenfüllsatzung. Zunächst wurde festgestellt, dass die vom Landratsamt eingebrachten Anmerkungen berücksichtigt werden. Der dabei vorgelegte Lageplan entspricht jedoch nach Meinung einiger Mitglieder im Gemeinderat nicht der realen Situation vor Ort und schränkt diese unnötig ein. Auch die Verwaltung mit Amtsleiter Oskar Pircher vertrat die Auffassung, dass hier die Vorlage noch nachgearbeitet werden sollte. Auf Vorschlag von Bürgermeister Georg Reinthaler wurde die Abstimmung deshalb zurückgestellt. Das Landratsamt wird über die notwendige Nachbearbeitung informiert. Die Verabschiedung der Satzungsänderung erfolgt dann in der Mai-Sitzung. Das abfließende Oberflächenwasser macht im Neubaugebiet einigen wenigen Parzellen Probleme. Im Verfahren einer verkürzten Auslegung, Grundzüge des Bebauungsplanes werden ja nicht berührt, billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf mit einer geänderten Höhennivelierung um maximal einen halben Meter. Die festgelegte Firsthöhe von 6,20 Meter bleibt davon unbetroffen.

Zugestimmt wurde zwei bauliche Vorgänge in der Stadt Wasserburg, bei denen die Belange der Gemeinde Eiselfing nicht betroffen sind. Im Bereich der Schmiedwiese im Wasserburger Ortsteil Reitmehring will man dort im beschleunigten Verfahren einen Bebauungsplan aufstellen. Für die erleichterte Zulässigkeit für Vorhaben im Außenbereich Kobl will man in Wasserburg eine Satzung erlassen.

Artikel 1 von 11