Gemeinderat Rott
Per Gesetz: Gebühr für Schmutz- und Regenwasser
Die Gemeinde Rott ist per gesetzlicher Vorgabe angehalten, künftig getrennte Abwassergebühren zu erheben: eine für Schmutzwasser, eine für Regenwasser.
Rott – Dieser Schritt, zwei Abwassergebühren zu erheben, ist dann erforderlich, sobald die Investitionen in das Abwassersystem für Niederschlagswasser mehr als zwölf Prozent der gesamten Abwasserbeseitigung betragen. Dazu zählen etwa Investitionen in Regenwasserkanäle, Rückhaltebecken und Sickerungs