Rott – Dieser Schritt, zwei Abwassergebühren zu erheben, ist dann erforderlich, sobald die Investitionen in das Abwassersystem für Niederschlagswasser mehr als zwölf Prozent der gesamten Abwasserbeseitigung betragen. Dazu zählen etwa Investitionen in Regenwasserkanäle, Rückhaltebecken und Sickerungsanlagen. Diese Marke von zwölf Prozent ist nach Angaben von Bürgermeister Marinus Schaber überschritten. Die Verwaltung geht nun daran, zum einen eine neue Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser und zum anderen für die Beseitigung von Oberflächenwasser zu ermitteln. Errechnet sich die Schmutzwassergebühr aus der Menge des Bezugs von frischem Wasser, so wird die Gebühr für die Beseitigung von Oberflächenwasser aus dem versiegelten Anteil der jeweiligen Grundstücksfläche ermittelt – sofern natürlich das Grundstück an einem Regenwasserkanal angeschlossen ist. Bürgermeister Schaber erläuterte, dass die jeweils überbauten und die nicht versiegelten Flächen eines jeden Grundstücks insbesondere für das Bauamt wichtig seien, da bei jedem Bauvorhaben geprüft werden müsse, welche Möglichkeiten zur Ableitung des Regenwassers vorhanden seien. Die hierbei erzielten Ergebnisse hätten auch Auswirkungen auf die Dimensionierung der vorhandenen Kanäle, die gegebenenfalls erweitert werden müssten. Ein Fachbüro wird nun mit der Vermessung beauftragt – unterstützt durch eine Befliegung, sodass die Flächen relativ exakt ermittelt werden können.
Der Marinus Schaber betonte, dass es sich bei der Aufteilung in Schmutzwasser- und Regenwassergebühr um keine neue Belastung der Bürger handle. „Für die Mehrzahl der Wohngrundstücke wird dies sogar eine Entlastung bedeuten.“ tom