Rosenheim – Auf der klassischen Route übers Mittelmeer nach Italien und per Bahn nach Deutschland, kam der Angeklagte als 14-jähriger „unbegleiteter Jugendlicher“ nach Deutschland. Ob er nicht in der Lage oder nicht Willens war, seine neue Situation zu verstehen und anzunehmen, das wurde vor dem Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Hans-Peter Kuchenbaur nicht deutlich.
Mit dem 18. Geburtstag verschaffte man dem Eritreer, bis dahin in Wasserburg untergebracht, einen Platz in einem Wohnheim in Griesstätt. Dort hatte man ihm die Weiterbildung in einem integrativen Unterricht an der Berufsschule angeboten, wo er wegen zu vielen Fehlzeiten ausgeschlossen wurde.
In einem Integrationskurs zu Wasserburg tauchte er nur drei Mal auf. Ein weiteres Kursangebot besuchte er überhaupt nicht. Er gab auch seinen Wohnplatz in Griesstätt schließlich auf. Ihn lockte die Großstadt. In München trieb er sich ohne Geld und Bleibe herum.
Als er sich im Mai wieder einmal in Rosenheim aufhielt, fand er bei einem Schuh-Discounter, dass ein Paar Turnschuhe zu ihm passe. Er zog diese an und als beim Verlassen des Geschäftes der Alarm anschlug, gab er Fersengeld und wähnte sich in Sicherheit.
Deutsch reichte für Beamtenbeleidigung
Die Polizei wurde von dem Diebstahl informiert, eine Personenbeschreibung gab‘s auch und im Salinpark fiel er drei Stunden später einer Zivilstreife auf. Als diese ihn nach den Schuhen und deren Herkunft befragten, rastete der junge Mann aus. Wenn seine Deutschkenntnisse für eine Ausbildung auch nicht ausreichten, für Beleidigungen der Beamten reichten sie allemal.
Unter heftigstem Widerstand schaffte man ihn aufs Revier und am Tag danach in die Untersuchungshaft. Immerhin war er ohne Wohnsitz und dazu inzwischen mit einer Reihe von Vorstrafen versehen. Diebstahl, Drogenvergehen und Schwarzfahren hatte er bereits mit zweimal Jugendarrest gebüßt. Daneben liefen in München drei weitere Verfahren wie Hausfriedensbruch (Bahnhof), Schwarzfahren und Drogenbesitz (kleinste Menge).
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatte keine Gelegenheit, sich ein aussagekräftiges Bild von dem Angeklagten zu machen. Sie regte aber an, Jugendrecht anzuwenden. Einen Ahndungsvorschlag konnte und wollte sie nicht abgeben.
So bemühte sich Richter Kuchenbaur, die Motivation und Situation des Angeklagten zu erfragen. Aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse war eine ausgezeichnete Dolmetscherin eingeschaltet.
Der Staatsanwalt beklagte, dass der Angeklagte in nur kurzer Zeit eine ganze Reihe von Verfehlungen angesammelt hat. Die in der Summe beweisen, dass der Asylant – er hat einen Aufenthaltstitel für ein Jahr – nicht bereit ist, die Regeln und Normen seines Gastlandes zu akzeptieren. Mehr noch: Er lehne alle Hilfsangebote ab und scheine nicht bereit, sich anzustrengen, eine berufliche Perspektive zu bekommen. Bezeichnend für seine Einstellung sei vor allem, dass die Warnungen mittels Arrest aus seinen Vorverurteilungen nichts geändert hätten. Deshalb sei eine Jugendstrafe von 18 Monaten angemessen wo man ein letztes Mal versuchen könne, ihn auf den rechten Weg zu bringen.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, meinte, die Vergehen seines Mandanten seien wohl am unteren Rand der Strafbarkeit anzusiedeln. Er hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen, zumal die U-Haft doch als deutlicher Warnschuss dienen könne.
Das Gericht mochte dem Angeklagten nicht die Gnade des Jugendrechtes zuerkennen. Die dissozial verfestigte Lebensweise und die selbst gewählte Selbstständigkeit zeugten nicht von Reifeverzögerung. Allerdings blieb man unter dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft: Acht Monate Haft ohne Bewährung.