Wasserburg – Zugetragen hat sich der Vorfall in der Nacht vom 18. zum 19. November 2017. Gegen 4 Uhr in der Früh war der junge Mann in das Büro der Diskothek eingebrochen, hatte dort zwei Sparschweine zertrümmert und – nach eigenen Worten – 35 Euro erbeutet. Während er im Büro nach weiterer Beute suchte, tauchte der Schwager des Betreibers auf, er wollte seine Jacke holen. Dabei wurde er von dem 21-Jährigen mit zwei Fausthieben niedergeschlagen. Der Täter flüchtete allerdings nicht, sondern hielt sich weiterhin in der Diskothek auf. Das Opfer hatte sich inzwischen hochgerappelt und alarmierte die Security. Diese hielt den jungen Mann fest und übergab ihn der Polizei.
Weil der Täter zum Tatzeitpunkt mit 19 Jahren noch als Heranwachsender galt, fand das Verfahren gegen ihn vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur statt. Zwar bestritt der Angeklagte, die Tür zum Büro aufgebrochen zu haben. Weil er sich jedoch insgesamt nicht mehr so recht an die Abläufe erinnern konnte, schloss er schließlich die Möglichkeit nicht aus und legte so schließlich ein umfängliches Geständnis ab. Gleichzeitig entschuldigte er sich bei dem Tatopfer und bot ein Schmerzensgeld an, das von jenem auch akzeptiert wurde.
Der Gerichtshelfer des Jugendamtes erklärte, dass der Angeklagte durchaus einem Jugendlichen gleichzustellen sei und deshalb nach Jugendrecht zu verurteilen sei. Damit der Angeklagte aber nachdrücklich zu einer Verhaltensänderung bewegt werde, solle ihn das Gericht zu einer angemessenen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilen, „damit fühlbarer Druck ihn auf längere Zeit zu Wohlverhalten bewegen wird“.
Der Staatsanwalt beantragte, auf Grund der schädlichen Neigungen des Angeklagten und der Schwere der Schuld, den Angeklagten zu einer 18-monatigen Einheits-Jugendstrafe zu verurteilen. Diese könne zwar zur Bewährung ausgesetzt werden, er müsse sich aber – um den Drogenmissbrauch hin künftig zu vermeiden – entsprechenden Kontrollen unterziehen. Im Blut des Täters war kurz nach der Tat ein Promillewert von 1,65 ermittelt worden, zudem stand der junge Mann unter erheblichem Drogeneinfluss.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Gesierich, verwies auf das angebotene Schmerzensgeld und die aktive Reue seines Mandanten und darauf, dass dieser zwischenzeitig in die Oberpfalz zu seiner Großmutter umgezogen sei, „um aus dem schwierigen Milieu herauszukommen“. Deshalb hielt er eine Strafe von zwölf Monaten mit Bewährung für ausreichend.
Strafe von
16 Monaten
Das Gericht verhängte eine Strafe von 16 Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. Der Richter vermochte zwar derzeit keine schädlichen Neigungen beim Täter erkennen, befand aber wegen der Schwere der Schuld auf eine Jugendstrafe. Ein Bewährungshelfer soll dem Mann helfen, in Zukunft drogenfrei und ohne weitere Vergehen erwachsen zu werden.