Wasserburg – Wieder erhitzte die Bauvoranfrage zur Zukunft des Gebäudes in der Ledererzeile 14 die Gemüter im Bauausschuss. Noch immer sind Christian Stadler (Grüne) und Peter Stenger (SPD) gegen die vom Bauherrn gewünschte Anhebung des Dachstuhles in einem Bereich.
Ein Vertreter des Denkmalamtes hatte im E-Mail-Verkehr mit dem Bauamt den Vorschlag unterstützt, die seltene Balken-Konstruktion aus der Mitte des 18. Jahrhunderts zu erhalten – und eine Wohnraumnutzung im ganzen Dachgeschoss zu realisieren (wir berichteten).
Das Dachgeschoss ist zweigeteilt, der hintere Bereich (1770) Richtung Friedhof ist hoch genug, um darin wohnen zu können. Der vordere Bereich, in dem das besondere Dachgebälk ist (1752), ist zu niedrig. So wäre hier eine Anhebung um etwa 60 Zentimeter nötig. Zudem sollen zwei Dacheinschnitte für Terrassen (vordere sowie hintere Fassade) für mehr Licht – und verdeckte Dachterrassen sorgen. Verschiedene Ausnahmegenehmigungen wären erforderlich – weil es sich um Abweichungen von der Gestaltungssatzung handelt.
Ausführungen im Gremium als offizielle Stellungnahme?
Auch am Schriftverkehr mit Oberkonservator Christoph Scholter vom Denkmalamt entzündete sich eine Diskussion, denn Stadler ließ diese nicht als „offizielle Stellungnahme des Denkmalamtes gelten“, sondern sprach von einer Einzelmeinung eines Fachreferenten. Zudem habe Stadler über Dritte gehört, Scholter sei verärgert, dass man seine Ausführungen dem Gremium als offizielle Stellungnahme verkaufe.
Bürgermeister Michael Kölbl wies den Vorwurf zurück. Herrmann sagte, sie stehe in dauerndem Kontakt mit Scholter und dieser habe Kenntnis davon, dass der Schriftverkehr den Stadträten gezeigt werde.
Kölbl zitierte wörtlich aus Scholters E-Mail: „Könnte man voraussichtlich für die Erhöhung und eine oder zwei Dachterrassen den Stadtrat für eine Ausnahme von der Satzung gewinnen? Es wäre zwar sicher eine Einschränkung des einheitlichen Fassungsvollzuges. Diese würde meiner Ansicht nach angesichts der gefügekundlich hohen Bedeutung des Dachwerks im Rahmen einer Abwägungsentscheidung weniger schwer wiegen, als der Verlust des seltenen Dachwerks.“
In der Ausschusssitzung im September hatte sich das Gremium darauf geeinigt, dem Bauwerber Hausaufgaben aufzutragen und weitere Informationen zu beschaffen, bevor man eine Entscheidung treffen wollte. Dazu gehörten Fotos mit diversen Ansichten auf das Gebäude. Auf dem Dach wurde ein Lattengerüst errichtet, um die gewünschte zukünftige Höhe des Dachstuhls zu demonstrieren. So zeigt die Ansicht von der Hofstatt „überhaupt nichts“, wie Stenger feststellte. Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann sagte, „richtig, weil nichts zu sehen ist“.
Stadler kritisierte, man habe absichtlich einen Blickwinkel genommen, wo ein Baum die Sicht verdecke. „Das ist keine neutrale Darstellung“, ärgerte er sich und legte eigene Bilder vor. Bei der Aufnahme habe er vorm Innkaufhaus gestanden und von dort sehe man das Gerüst sehr wohl.
Herrmann, die die Bilder nicht selbst erstellt hatte, sagte, die Stadträte hätten alle Kenntnis gehabt, dass das Lattengerüst stehe und jeder hätte sich selbst ein Bild machen können. Sie zeigte noch den Blick von der schönen Aussicht, wo in der Dachlandschaft das Lattengerüst nur als leichte Erhöhung wahrnehmbar sei. Zudem präsentierte sie den Ausschussmitgliedern die angeforderten Längeschnitte mit detaillierten Maßen sowie 3D-Ansichten von Bestand und Wunschvorstellung. Herrmann bekräftigte noch einmal, dass sich an der Haltung des Denkmalamtes nichts geändert habe.
Stadler wies in seiner Wortmeldung darauf hin, „dass wir als Gremium keine Fachbehörde sind. Wir sind nicht fachlich, sondern gestalterisch gefragt“. Er erinnerte an die Diskussion um ein Vorhaben am Kaspar-Aiblinger-Platz, die ähnlich kontrovers ablief. „Da ist auch jeder Einwand niedergebügelt und einseitig Stimmung gemacht worden“, so Stadler. Hier werde auch so getan, als handle es sich um eine Lappalie. Dabei ist das Lattengerüst deutlich sichtbar und in der Gestaltungssatzung stehe, so eine Änderung dürfe nicht sichtbar sein. Es seien diverse Befreiungen von der Satzung nötig, um dem Wunsch des Bauwerbers zu entsprechen.
Die Dachterrasse hinter der Vorschussmauer sei einfach nicht typisch für die Altstadtbauweise. „Wir machen ein Fass auf, schaffen einen Präzedenzfall und weitere Begehrlichkeiten“, so Stadler, der eine namentliche Abstimmung forderte.
Kölbl wies die Vorwürfe gegen Herrmann, sie betreibe Stimmungsmache, zurück. Auch was Stadler angeblich über Scholters Verärgerung erfahren habe, tue nichts zur Sache, schließlich gebe es den ausführlichen Schriftverkehr. „Das hat der Scholter nicht einfach so hingerotzt, der hat sich überlegt, was er schreibt“, so der Bürgermeister.
Friederike Kayser-Büker (SPD) mahnte eine andere Diskussionskultur an und sagte in Richtung Stadler, sie brauche „die permanenten Unterstellungen nicht, dass jemand etwas absichtlich so oder so tut“.
Wolfgang Schmid (CSU) hielt sich aus der „emotionalen Diskussion“ raus. Er sagt, es sei toll, wenn jemand Wohnraum schafft und er könne mit der maßvollen Erhöhung leben. „Es kann nicht alles wie im Mittelalter bleiben. Ich hänge mich nicht an der Gestaltungssatzung auf.“ Wegen der Ausnahmen werde die Altstadt „nicht greisliger“.
Peter Stenger forderte, man sollte an der Satzung festhalten. Da stehe auch drin, dass maximal ein Einschnitt pro Dachfläche befürwortet werden solle. „Nicht einfach bei langen Gebäuden mehrere Einschnitte“, so Stenger.
Dachterrasse Richtung Ledererzeile hat
die meisten Fans
Stadler bekräftigte noch einmal, er könne Scholters „exotische Meinung“ nicht verstehen. Die Dachanhebung sei nicht für die Erhaltung wichtig, sondern sei einfach nur ein finanzieller Gegenwert, weil man mehr Wohnfläche vermarkten könne. Doch der Dachstuhl könne auch ohne das erhalten werden. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit sei auffangbar durch Zuschüsse.
Dr. Hermann Budenhofer (Bürgerforum/Freie Wähler) schlug vor, den Dacheinschnitt Richtung Ledererzeile zu genehmigen. „Die hat eine Funktion. Allerdings nicht die hinten raus Richtung Friedhof. Der Einschnitt ist wie ein Schützengraben, wer will sich da zwischen drei Meter hohe Mauern setzen?“
Das Argument gefiel Kölbl. Zu Stadler sagt er: „Ich weiß nicht, was Sie heute für einen Belehrungsabend haben und was in diese Diskussion gefahren ist“.
Kayser-Büker hielt fest, dass man die Entscheidung gut abwägen müsse. „Wenn wir Ausnahmen genehmigen, holen die uns wieder ein und man hält sie uns vor.“ Auf Stengers Frage, was wäre ganz ohne Dacheinschnitt, sagte Kölbl, die Alternative wäre, das Dach an der Stelle nicht zu erhöhen und nicht bewohnbar zu machen. „Wir wollen Wohnraum schaffen, gleichzeitig Flächen sparen und das Denkmal schützen. Man muss schauen, ob man den Kompromiss mittragen kann.“
Schmid sprach hier von einer moderaten Nachverdichtung, die Sinn mache. Budenhofer: „Hier nimmt jemand relativ viel Geld in die Hand, um Wohnraum zu schaffen. Ich sehe es nicht ein, das ganze Dachgeschoss als Wohnfläche zu verhindern, nur weil wir uns nicht auf ein paar Zentimeter einigen können.“
Stadler schlug vor, den niedrigen, erhaltenswerten Teil so zu belassen und nur den hinteren, höheren Teil auszubauen, seinetwegen mit Dacheinschnitt Richtung Friedhof. „Das wäre die halbe Fläche und ein Kompromiss“, so Stadler. Stenger gefiel das; der niedrige Speicher böte dann auch eine Lagerfläche, weil es ja oft keine Kellerräume gebe.
Kölbl stellte drei Versionen der Bauvoranfrage zur Abstimmung, die mit dem Einverständnis aller, namentlich erfolgte. Für beide Dachterrassen waren Wolfgang Schmid und Andi Aß. Gegen die Variante „Einschnitt Richtung Ledererzeile“ sprachen sich Stenger und Stadler aus. Und nur hinten raus eine Terrasse befürworteten Stenger, Stadler sowie Kayser-Büker.
Damit kann der Eigentümer nun weiter arbeiten an seinen Plänen.