St. Wolfgang – Wohnungen und Bauplätze sind auch in der Gemeinde St. Wolfgang derzeit knapp bis nicht verfügbar. Nun hat sich der Bauausschuss des St. Wolfganger Gemeinderats mit einem größeren Bauvorhaben im Süden St. Wolfgangs im Bereich des ehemaligen Sägewerks Schiller befasst. Beraten wurde über einen Bauvorbescheidsantrag eines Erdinger Unternehmens.
Nächstes Jahr soll ein großes Wohnbaugebiet mit rund 30000 Quadratmetern erschlossen werden, hatte Bürgermeister Ullrich Gaigl (FW) in der Bürgerversammlung angekündigt (wir berichteten). Das sei aber nicht die jetzt geplante Bebauung mit Errichtung von vier Doppelhäusern, eines Vier- und Fünfspänners sowie 17 Garagen. Im Bauausschuss war man sich grundsätzlich einig, das Bauvorhaben zu unterstützen. Das Areal liegt östlich der B15 am südlichen Ortseingang St. Wolfgangs, beschrieb der Bürgermeister.
Bei der Erschließung neuer Wohnbaugebiete war bisher zumeist die Kommune Eigentümer der Bauparzellen. Das geplante Vorhaben mit insgesamt 17 Häusern und Garagen entstehe komplett auf Privatgrund, sagte Gaigl. Ein Investor werde Planung, Vermarktung, Erschließung und Bau bis zum Verkauf der Häuser abwickeln. Der Bauausschuss unterstützte das Vorhaben mit 6:0 Stimmen, bei einigen Punkten sahen die Ausschussmitglieder aber noch Klärungsbedarf.
Weil die Gemeinde dort selber keine Grundstücke hat, forderte Anton Schneider (CSU), dass vor einer Zustimmung mit dem Investor verhandelt werden müsse. Es dürfe nicht passieren, „dass die Gemeinde Baurecht schaffe und dann hinten runter fällt“. Man wolle kein Baugebiet, wo für Einheimische der Wohnraum nicht bezahlbar sei und dann nur Münchner rauskommen und sich Eigentum leisten können, so Schneider.
Gaigl wies darauf hin, dass ein Bauvorbescheid noch kein Baurecht schaffe und die Gemeinde auf die private Kalkulation der Preise keinen Einfluss habe.
Einig war man sich mit Josef Stierstorfer (FW), dass vor einer Zustimmung erst die „baurechtlichen Dinge“ geklärt werden müssen und dann eine erneute Vorstellung erfolgen soll. Über städtebauliche Verträge geklärt werden soll unter anderem die Kostenübernahme der Bauleitplanung, Erschließung und wie Einheimische zum Zuge kommen könnten. Geprüft werden müsse zudem, ob dort eine Linksabbiegespur auf der B15 notwendig werde.hew