Blühflächen müssen umgepflügt werden

Nachbarlandwirt Thomas Steckermeier (im Traktor) pflügt die Blühflächen des Biolandbauern Hans Schmid nach fünf Jahren um, damit das Umbruchverbot nicht greifen kann.Foto Unterforsthuber

Nachbarlandwirt Thomas Steckermeier (im Traktor) pflügt die Blühflächen des Biolandbauern Hans Schmid nach fünf Jahren um, damit das Umbruchverbot nicht greifen kann.Foto Unterforsthuber

Umbruchgebot ist dafür verantwortlich – „Grüner Engel“ Hans Schmid ist sauer

Von Josef Unterforsthuber

Schnaitsee – Der Biolandbauer Hans Schmid in Bernöd bei Waldhausen ist sauer auf das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Vorsorglich müssen wertvolle Blühflächen umgepflügt werden, weil das Grünland nach fünf Jahren sonst seinen Ackerstatus verliert. Schuld ist das Gesetz

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Mittwoch, 6. Mai 2026

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