Blühflächen müssen umgepflügt werden

von Redaktion

Umbruchgebot ist dafür verantwortlich – „Grüner Engel“ Hans Schmid ist sauer

Schnaitsee – Der Biolandbauer Hans Schmid in Bernöd bei Waldhausen ist sauer auf das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Vorsorglich müssen wertvolle Blühflächen umgepflügt werden, weil das Grünland nach fünf Jahren sonst seinen Ackerstatus verliert. Schuld ist das Gesetz zum Umbruchverbot von Grünland nach fünf Jahren.

„Damit nimmt man den Landwirten die Freiheit, ihren Grund und Boden so zu bewirtschaften, wie sie es für richtig halten“, so Schmid.

Seit vielen Jahren ist Schmid als Pionier der biologischen und umweltfreundlichen Landwirtschaft weithin bekannt. Im Sommer wurde er von Ministerialdirektor Dr. Rüdiger Deutsch vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem „Grünen Engel“ ausgezeichnet. Detsch nannte Schmids Biolandhof ein „Musterbeispiel für das perfekte Zusammenwirken von Streuobstwiesen und Bienen“.

Von Schmids Kenntnissen profitieren Jahr für Jahr viele hundert Interessenten, die sich auf seinem Hof seine Erfahrungen erläutern lassen. Das Wissen hat sich Hans Schmid in jahrelanger Ausbildung angeeignet.

Jetzt ist er aber so richtig wütend auf die Politik. „Hier machen Menschen Gesetze und erlassen Gebote, die keine Ahnung von der Landwirtschaft in der Praxis haben. Die sollen mal selber auf einem Hof arbeiten, damit sie ein wenig Erfahrung bekommen“, fordert Schmid.

Weil er mit dem Grünen Engel ausgezeichnet wurde, hatte er Gelegenheit mit Detsch vom Ministerium zu sprechen. „Bei Gesprächen im Ministerium wurde mir zugesichert, dass ich mich, wenn ich Probleme bekomme, jederzeit melden könne.“ So hat Schmid wegen des Umbruchgebotes – „das ist so ein Gebot, das von Theoretikern gemacht wurde“ – sich an das Ministerium gewandt.

Er kritisiert in einer E-Mail, dass er wegen dieses Gebotes seine wertvollen Blühversuchs-Flächen umpflügen muss. Dabei hätte er den Versuch mit acht verschiedenen Blühmischungen auf seinem Blühstreifen noch gerne weitergeführt. Aber das Gebot verbietet das Umpflügen von Grünland nach dem Ablauf von fünf Jahren. „Und so pflügen vorsorglich auch viele meiner Kollegen um, damit sie sich nicht dem Verbot des Umbruchs unterwerfen müssen.“

Diesen Umstand vermittelte Schmid auch Minister Thorsten Glauber und dem Ministerialdirektor Detsch. Er sagte auch, dass Landwirte so auch bei Obstbäumen und wertvollen Sträuchern verfahren. Ansonsten würde ein späteres Entfernen, wenn es die Verhältnisse erfordern, verboten sein. „Hier sprechen meine Kollegen und ich von teilweiser Enteignung und wir sind nicht mehr so kooperativ.“

Interessanterweise habe exakt vor zwei Jahren zu diesem Umbruchgebot ein Gespräch im Schnaitseer Rathaus mit dem Landtagsabgeordneten Klaus Steiner stattgefunden, erinnert sich Schmid.

Dieser habe damals festgestellt: „Als wichtiges Fazit kann aus den umfassenden Gesprächen gezogen werden, dass es nur vorteilhaft sein kann, wenn der Informationsfluss von der Basis zum Ministerium und natürlich auch umgekehrt stattfindet.“

Er habe versprochen, dass er in nächster Zukunft ein Gespräch mit dem zuständigen Minister in Bezug auf das immer wieder „verteufelte“ Umbruchgebot von Grünland zu Ackerflächen suchen werde. Vor zwei Jahren sei es in erster Linie um den Nitratgehalt des Trinkwassers und um Grünland in den Schutzgebieten gegangen.

Schmid sagt nun, dass er auf sein Schreiben hin auch nach über einem Monat keine Reaktion erhalten habe. „Das zeigt, wie weit es mit dem Ernst des Informationsflusses her ist.“

Schmid hat nun seine Blühflächen umgepflügt und wird im kommenden Frühjahr wieder neu einsäen. „Auch dann würde ich gerne langjährige Versuche auch zur Unterstützung von umweltbewussten Kollegen machen. Aber nach fünf Jahren heißt es abermals ,Umpflügen’.“

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