Amerang – Der Gemeinderat beschloss in jüngster Sitzung erneut, bei künftigen Bauvorhaben die Leistungen des Vergabezentrums bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und stimmte einer entsprechenden Zweckvereinbarung einstimmig zu.
Das Thema kam erneut auf die Tagesordnung, weil beim ursprünglichen Beschluss davon ausgegangen wurde, dass die Gemeinde entscheiden könne, in welchen Fällen sie die Leistungen in Anspruch nehme. Mittlerweile hat die Regierung von Oberbayern jedoch mitgeteilt, dass die gewünschte „lockere“ Bindung der Gemeinden, also deren Wahlmöglichkeit, die Durchführung von Vergabeverfahren im Einzelfall auf den Verband zu übertragen oder selbst durchzuführen, mit den Regelungen des Zweckverbandsrechts nicht vereinbar ist.
Die Klarheit der Zuständigkeitsordnung ist demnach ein rechtsstaatliches Gebot. Der Umfang der Aufgabenübertragung muss in der Verbandssatzung eindeutig festgelegt sein. Die Durchführung des Vergabeverfahrens kann daher entweder auf den Zweckverband übertragen werden oder muss bei den Verbandsmitgliedern verbleiben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Gemeinden dem Zweckverband zukünftig sämtliche Vergabeverfahren ab einer zu erwartenden Auftragssumme von 25000 Euro zur Durchführung übertragen müssen. Einhellige Meinung war, dass das Thema Rechtssicherheit immer mehr an Bedeutung gewinnen werde und Amerang den Versuch als Pilotgemeinde starten solle, zumal das finanzielle Risiko überschaubar sei und die Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Dienstleistungszentrum Oberland bei den bisherigen Projekten (örtliche Verkehrsüberwachung und gemeindliches Mahnwesens) erfreulich gut funktioniert habe. „Der Verband arbeitet effizient und ist gut aufgestellt“, bestätigte Kämmerer Anton Görgmayr. Das Dienstleistungsangebot soll die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen. Ziel des Vergabezentrums ist es, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Das Vergabezentrum steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.
Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Sockelbetrag der Gemeinde mit 2000 Euro (0,33 Euro pro Einwohner) und 600 Euro pro Vergabeverfahren.ca