Maitenbeth – Für den Maitenbether Ortsteil Kreuz hat der Gemeinderat eine Außenbereichssatzung beschlossen. Dafür war ein umfangreiches Verfahren durchzuführen, das jetzt seinen Abschluss fand. Notwendig wurde dies zum einen aufgrund von mehreren Bauwünschen. Zum anderen stehe in der Gemeinde derzeit kein Baugrund zur Verfügung, erklärte Bürgermeister Josef Kirchmaier (Bürgerliste) in der Sitzung.
Weil keine Baugrenzen im Plan eingezeichnet sind, kann die genaue Anzahl der möglichen Häuser nicht bestimmt werden. Es ist von drei bis fünf Häusern auszugehen, welche die vorhandenen 13 Gebäude ergänzen werden. Trinkwasser- und Kanalanschluss sind vorhanden.
Im August hat der Gemeinderat das Verfahren angestoßen, nun lagen Stellungnahmen von Behörden vor. Die Bürger selber hatten keine Einwände. Das Wasserwirtschaftsamt wies auf Hochwasser durch zunehmende starke Regenfälle an dieser leichten Hanglage hin. Das erfordere eine Fußbodenoberkante von 25 Zentimetern über dem Gelände sowie wasserdichte Keller.
Die Regierung von Oberbayern hatte auch keine Einwände gegen die bauliche Entwicklung in diesem insgesamt 2,7 Hektar großen landwirtschaftlich geprägten Gebiet, das sich 600 Meter nördlich des Hauptortes befindet.
Die Kreisbrandinspektion Mühldorf forderte Flächen für Feuerwehrfahrzeuge. Die Telekom will verhindern, dass über ihren Leitungen Bäume gepflanzt werden und die Ortsplanungsstelle im Landratsamt regte eine genauere Abgrenzung an. Die Handwerkskammer sprach sich für die ansässige Spenglerei aus, die sei nicht zu beeinträchtigen und der Wasserversorger Mittbachgruppe regte an, die entsprechenden Leitungen rechtzeitig zu verlegen.
Von anderen Versorgern kamen Hinweise zu den Stromleitungen und vor allem zur Gasleitung, die einen beiderseitigen, jeweils drei Meter breiten Schutzstreifen besitzt. Dadurch wird eine Bebauung im Norden von Kreuz schwierig.
Für jedes Bauvorhaben sei ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Eine Ortsrandeingrünung ist auch vorgesehen, all das nur mit heimischen Sträuchern und Bäumen.
Hinzunehmen seien landwirtschaftliche Immissionen bei „guter fachlicher Praxis.“ Die Beschlüsse dazu fielen einstimmig. kg