Hotline wegen Teilhabegesetz

von Redaktion

München/Mühldorf – Zum 1.Januar 2020 tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Da viele Betroffene zu diesem Thema Fragen haben, hat der Bezirk Oberbayern eine Hotline eingerichtet. „Jeder kann bis 31. Dezember montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Servicehotline 089/219821010 des Bezirks anrufen und sich beraten lassen“, so die Behindertenbeauftragte des Bezirks Oberbayern, Claudia Hausberger. Für alle weiteren Fragen ist die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern bis zum Jahresende von 9 bis 12 Uhr unter 089/219821011 und -210 12 erreichbar.

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