Rechtmehring – Zahlreiche Bauangelegenheiten beschäftigten den Rechtmehringer Gemeinderat in seiner Sitzung. Das Interessante: Unter anderem entstehen im Dorf zwei Praxen.
Im Schwarzöd kann ein Nebengebäude abgerissen werden. Dafür wird ein Wohnhaus errichtet. Das bestehende unbewohnte Wohnhaus wird zu Betriebs- und Lagerräumen umgewidmet. Die Landwirtschaft wird nicht mehr betrieben, deswegen ist das Vorhaben nicht privilegiert. Die Zustimmung war einstimmig.
Anders verhielt es sich beim Antrag auf Erstellung einer Außenbereichssatzung in Hintersberg. In mehreren nichtöffentlichen Sitzungen hatte der Gemeinderat darüber beraten. Zweck der Außenbereichssatzung war die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen im Norden des Weilers Hintersberg. Trotz einer Verrückung des beantragten Hauses etwas näher zum bestehenden Hauptgebäude, einem ehemaligen Bauernhof, fiel die Entscheidung gegen den Antrag.
In der Steinweger Straße in Hart kann der Kaufinteressent eines Anwesens eine weitere Wohneinheit einbauen. Zusätzlich werden im bestehenden Wirtschaftsgebäude der Einbau eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Einbau einer Kleintierpraxis möglich.
Im Baugebiet „Nelkenstraße Süd“ wird nun das vorletzte Grundstück bebaut. Es entsteht ein Dreifamilienhaus im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
In Freimehring fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bereich Süd-Ost. Das bedeutet, dass nun für ein Einfamilienhaus an der Ecke Nasenbachstraße/Dunsernstraße Baurecht besteht. Die Ausfahrt aus dem Grundstück hat allerdings über die Dunsernstraße zu erfolgen, beschlossen die Gemeinderäte in der Sitzung. Für einen eventuellen Gehweg entlang der Nasenbachstraße erhielt die Kommune eine Grunddienstbarkeit. fxm