Pfaffing – Im Norden Forstings in der Gemeinde Pfaffing ist die Vergrößerung des Gewerbegebietes in westlicher Richtung vorgesehen. Dafür ist aber der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern. In diesem Verfahren gibt es Stellungnahmen von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange, die der Gemeinderat jetzt in seiner Sitzung besprach. Deutlich wurde dabei, dass neben einer Bahnlinie besondere Vorschriften gelten.
Gebiet ist 10500 Quadratmeter groß
Das Gebiet ist 10500 Quadratmeter groß, könnte zwei bis vier Betrieben Platz bieten, grenzt an die Bahnlinie und an die B 304 und ist durch eine Stichstraße von der Albachinger Straße aus zu erschließen.
Die Deutsche Bahn wies auf ihre Schienen hin. Der Verkehr darauf dürfe zu keiner Zeit beeinträchtigt werden, ein Kran im Bereich der Gleise benötigte eine extra „Kranvereinbarung“, zudem sei das einzufrieden und diesen Zaun habe der Bauherr zu errichten und zu unterhalten. Genauso seien Oberflächenwasser sowie Bäume und Sträucher davon fernzuhalten und die Emissionen aus dem Schienenverkehr hinzunehmen. Werbeflächen oder Tafeln dürfen ebenfalls keine Beeinträchtigung darstellen. Was erlaubt sei und was nicht, das müsse der Bauherr selber herausfinden, das gehöre zu seiner Sorgfaltspflicht. Er habe die Kenntnisse über die Richtlinien selbst in Erfahrung zu bringen und die erforderlichen Unterlagen „kostenpflichtig“ zu erwerben.
Die Untere Naturschutzbehörde erwähnte Ausgleichsflächen, die allerdings erst im späteren Verfahren für den Bebauungsplan aktuell werden, ergänzte Bürgermeister Lorenz Ostermaier (FWF). Dabei wäre es gut, so ein weiterer Hinweis, eine Grünfläche im Norden zu sichern. In diesem Bereich soll ein breiterer Grüngürtel entstehen. Zudem würde eine Ausgleichsfläche angelegt, Oberflächenwasser könnte dank des kiesigen Untergrunds versickern.
Das Straßenbauamt wies auf den Mindestabstand von 20 Metern von Bundesstraße zur Bebauung hin. Sollte der Verkehr durch die neuen Firmen zunehmen, habe die Gemeinde selbst die Einmündung zur Albachinger Straße zu verbessern.
Das Wasserwirtschaftsamt wies auf die Klimaänderung und die damit verbundenen starken Regenfälle hin, die für neue Gebäude zu berücksichtigen seien.
Der Bund Naturschutz mahnte den Flächenverbrauch an, das sei „nicht mehr zeitgemäß“, deshalb sei das Projekt abzulehnen. Da vonseiten des Bund Naturschutz aber keine Alternative aufgezeigt wurde, stellte der Rat das Argument der Arbeitsplätze vorne an. Von der Bevölkerung lag keine Stellungnahme vor. Die Beschlüsse zum weiteren Verfahren fielen einstimmig.